BVO News

22.04.2020

Ende vergangener Woche hat das Land Sachsen-Anhalt die 4. Covid-EindämmungsVO erlassen. Damit steht nun leider auch endgültig fest, dass in Sachsen-Anhalt bis zum 31. August 2020 Veranstaltungen mit mehr als 2 Personen verboten sind und der Saatguthandelstag am 12./13.

18.03.2020

Die sich zuspitzende Lage bzgl. der Verbreitung des Coronavirus, Maßnahmen der Bundesregierung sowie einzelner Bundesländer und Kommunen machen Prognosen, wie sich die Lage in mehreren Wochen und Monaten darstellt, nicht möglich. Dennoch oder gerade aus diesem Grund halten wir als BVO – Stand heute – an der Durchführung des Saatguthandelstages am 12./13. Mai 2020 fest.

17.03.2020

Die Nachrichten- und Faktenlage zur Ausbreitung des Coronavirus sowie die damit in Zusammenhang stehenden Konsequenzen auf Bundes- und Landesebene verändern sich täglich. Dabei stellen sich diverse arbeitsrechtliche und vertragsrechtliche Fragen, die einige Mitgliedsunternehmen bereits an uns herangetragen haben.

31.01.2020

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat das Inkrafttreten der Anwendungsbestimmungen NT699-2 („ausschließlich Beizung in zertifizierten Beizstellen“) und NT715-1 („Heubach a.s. - Auflage“) für ein weiteres Jahr bis zum 01.01.2021 ausgesetzt. Aufgrund des neu festgesetzten Zieldatums ändert sich die Kodierung der beiden Anwendungsbestimmungen zu neu: NT699-3 und NT715-3. Damit hat die Saatgutbranche mehr Zeit gewonnen, um sich auf die geänderten Rahmenbedingungen einzustellen.

08.01.2020

Das Einschleppungsrisiko der Afrikanischen Schweinepest in die deutsche Wildschweinpopulation wird durch das Bundesinstitut für Tiergesundheit (FLI) derzeit als hoch eingeschätzt. Davon kann das gesamte Bundesgebiet betroffen sein.

Uns erreichen vermehrt Fragen, was das Auftreten eines ASP-Falls für die betroffene Region und den Geschäftsverkehr der Betriebe bedeutet. Wir haben Ihnen deshalb ein Merkblatt zusammengestellt, in dem wir Ihre Fragen soweit wie möglich beantworten.

20.12.2019

Seit dem 14.12.2019 ist die neue EU-Pflanzengesundheitsverordnung in Kraft. Generell folgt diese Regelung dem Ziel des höheren Schutzes der Pflanzengesundheit in Europa. So gelten strenge Regeln für sogenannte Quarantäneschaderreger, aber auch für die sogenannten regulierten „Nicht-Quarantäneschaderreger“ (RNQP).

31.10.2019

Zu diesem Urteil kam der Europäische Gerichtshof am 1. Oktober 2019. Hintergrund des Verfahrens war ein Strafverfahren gegen französische Umweltaktivisten (diese beschädigten mehrere Kanister glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel). Das zuständige Strafgericht wandte sich an den EuGH. Dieser wurde befragt, ob „in der EU-Pflanzenschutzmittelverordnung das Vorsorgeprinzip ausreichend würdige“. Auch sei nach Aussage der Richter der „Cocktaileffekt“ angemessen berücksichtigt. Die EU-Verordnung habe keinen „offensichtlichen Beurteilungsfehler“.

31.10.2019

Zu diesem Urteil kam der Europäische Gerichtshof am 1. Oktober 2019. Hintergrund des Verfahrens war ein Strafverfahren gegen französische Umweltaktivisten (diese beschädigten mehrere Kanister glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel). Das zuständige Strafgericht wandte sich an den EuGH. Dieser wurde befragt, ob „in der EU-Pflanzenschutzmittelverordnung das Vorsorgeprinzip ausreichend würdige“. Auch sei nach Aussage der Richter der „Cocktaileffekt“ angemessen berücksichtigt. Die EU-Verordnung habe keinen „offensichtlichen Beurteilungsfehler“.

29.11.2019

Bekanntermaßen tritt am 14.12.2019 die neue EU-Pflanzengesundheitsverordnung in Kraft. Wir haben Sie auf verschiedenen Kanälen darüber informiert, dass der Bereich Getreide in Zukunft nicht pflanzenpasspflichtig sein wird. Andere Regelungen – wie beispielsweise die Registrierung von Unternehmen – könnten allerdings doch relevant sein. Da es sich hier um einen sehr komplexen Sachverhalt handelt, hat das Julius Kühn-Institut eine umfangreiche Homepage dafür erstellt. Dort finden Sie Informationen zum Thema Registrierung von Unternehmen, die pflanzenpasspflichtige Pflanzen bzw.

31.10.2019

Zu diesem Urteil kam der Europäische Gerichtshof am 1. Oktober 2019. Hintergrund des Verfahrens war ein Strafverfahren gegen französische Umweltaktivisten (diese beschädigten mehrere Kanister glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel). Das zuständige Strafgericht wandte sich an den EuGH. Dieser wurde befragt, ob „in der EU-Pflanzenschutzmittelverordnung das Vorsorgeprinzip ausreichend würdige“. Auch sei nach Aussage der Richter der „Cocktaileffekt“ angemessen berücksichtigt. Die EU-Verordnung habe keinen „offensichtlichen Beurteilungsfehler“.

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