Ausweisung der ökologisch bewirtschafteten Saatgutvermehrungsflächen

31.08.2020

Nach den Angaben des Bundessortenamtes werden „beginnend mit der diesjährigen Statistik, künftig neben der Gesamtvermehrungsfläche, auch der Anteil der ökologisch bewirtschafteten Saatgutvermehrungsflächen dargestellt. Die Anerkennungsstellen für Saat- und Pflanzgut der Bundesländer erfassen, im Rahmen der Anmeldung zur Saatgutanerkennung, die Saatgutvermehrungsflächen getrennt nach ökologischem und konventionellem Anbau.

Diese Differenzierung erfolgt dabei auf Grundlage der freiwilligen Angabe des Antragstellers im Rahmen der Anmeldung zur Saatgutanerkennung. Die erfassten Öko-Flächen erheben somit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Anerkennungsstellen sind nicht verpflichtet, die freiwillige Angabe des Antragstellers auf Richtigkeit zu überprüfen.“

Dieser Veröffentlichung ging eine lange Diskussion mit Anerkennungsstellen, Pflanzenzüchtern und dem Bundessortenamt voraus. Der BVO begrüßt, dass diese freiwilligen Angaben nun auch veröffentlicht werden.