Die Mär der Nachweisbarkeit von Genome Editing

30.09.2020

Für mediale Aufmerksamkeit sorgte zu Beginn des Septembers eine wissenschaftliche Veröffentlichung, in der die Autoren behaupten, eine neuartige Nachweismethode für Rapssorten entwickelt zu haben. Diese sei in der Lage zu zeigen, dass dieser Raps mittels der neuen Züchtungsmethoden entstanden ist. Die Reaktionen haben wir hier für Sie exemplarisch zusammengestellt:

„Die Methode stellt fest, dass es einen Basenaustausch gibt, aber liefert keine Auskunft darüber, woher diese Veränderung kommt. Das JKI kommt zu dem Schluss, dass das Verfahren nicht in der Lage ist praktisch und gerichtsfest zu unterscheiden, ob die Punktmutation durch Genome Editing oder natürlich oder durch herkömmliche Mutageneseverfahren aufgetreten ist.

„Die Veröffentlichung fügt dem aktuellen Stand der Wissenschaft und Technik keine neuen Erkenntnisse hinzu. Sie belegt vielmehr, dass es nicht möglich ist, genomeditierte Pflanzen von Pflanzen mit spontan aufgetretenen Mutationen zu unterscheiden. Ohne vorherige Kenntnis des Herstellungsprozesses kann somit keine Aussage darüber getroffen werden, ob es sich um GVO im Sinne des EuGH-Urteils handelt.“

„An der Nachweisbarkeit bekannter Einzelmutationen bestand auch bisher kein Zweifel. Die vorgestellte Methode kann ausschließlich die Anwesenheit dieser spezifischen Punktmutation im Cibus Raps
nachweisen. Sie ermöglicht es jedoch nicht zu unterscheiden, ob diese genetische Veränderung natürlichen Ursprungs ist oder technisch herbeigeführt wurde.“

Der Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e. V. (VLOG), der an der Veröffentlichung der Studie beteiligt war, postuliert hingegen:

„Die neue Nachweismethode ist ein Meilenstein für den Schutz von Verbrauchern, Lebensmittelproduktion und Landwirtschaft in der EU. Die Behörden haben nun die Möglichkeit, neue nicht zugelassene gentechnisch veränderte Pflanzen auch tatsächlich als solche zu identifizieren. Dies erlaubt es Herstellern und Vermarktern auf allen Ebenen – von Imkern über Landwirte, Züchter bis hin zur Futter- und Lebensmittelwirtschaft – ihre Lieferketten von diesen neuartigen gentechnischen Organismen freizuhalten und somit die wachsende Nachfrage der Verbraucherinnen und Verbraucher nach gentechnikfreien Lebensmitteln auch langfristig zu erfüllen. Wir haben diesen Test entwickelt, weil die Behörden es versäumt haben. Es wäre ihre Aufgabe gewesen. Der VLOG wird die neue Nachweismethode in sein eigenes Kontrollprogramm integrieren. Vor allem aber sind die Behörden gefragt, unseren Open-Source-Test unverzüglich in ihre Kontrollen zu integrieren und illegalen Cibus-Raps aus Europa fernzuhalten.“