BVO News
Im Jahr 2019 bat der Europäische Rat die Kommission, eine Untersuchung zu den geltenden Rechtsvorschriften zur Erzeugung und Vermarktung von Pflanzenvermehrungsmaterial anzustellen und in Anbetracht der Ergebnisse einen möglichen Vorschlag zur Überarbeitung zu unterbreiten.
Der Bericht ist Anfang Mai veröffentlicht worden und stellt fünf Problemfelder dar, inklusive einiger Optionen zur Aktualisierung des EU-Rechts.
Am Donnerstag, den 29. April 2021 stellte die EU-Kommissarin Stella Kyriakides den Bericht, in dem der aktuelle Status Quo der neuen Züchtungsmethoden dargestellt werden soll, vor.
Gefährliche Bakterien, Viren, Insekten und Pilzkrankheiten der Pflanzen sind sogenannte Quarantäneschädlinge. Diese können Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse befallen und dabei immense Schäden verursachen. Eine Einschleppung oder Verschleppung dieser Schadorganismen stellt ein besonders hohes Risiko für die landwirtschaftliche Urproduktion, die Sicherstellung der Ernten und der Ernährung, aber auch für die Kulturlandschaft, für Wälder und für Pflanzen in der freien Natur dar.
Mit Fachmeldung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) sind folgende Auflagen um ein Jahr ausgesetzt worden.
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Die Anwendung des Mittels auf Saatgut darf nur in professionellen Saatgutbehandlungseinrichtungen vorgenommen werden, die in der Liste "Saatgutbehandlungseinrichtungen mit Qualitätssicherungssystemen zur Staubminderung" des Julius Kühn-Instituts aufgeführt sind (einzusehen auf der Homepage des Julius Kühn-Instituts).
Im Amtsblatt der Europäischen Union sind zu Beginn des Jahres Änderungen im Gemeinsamen Sortenkatalog veröffentlicht worden. Diese waren mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs notwendig geworden.
Das statistische Bundesamt hat die aktuellen Aussaatflächen für Wintergetreide zur Ernte 2021 veröffentlicht. Damit bleibt die mit Wintergetreide bestellte Fläche von 5,10 Millionen Hektar nahezu unverändert im Vergleich zur Ernte 2020.
Im Rahmen der Beschlussfassung zur zweiten Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen und zur Änderung der Anbaumaterialverordnung am 06.11.2020 im Bundesrat wurde folgendes berücksichtigt: Es ist in Zukunft nicht mehr notwendig, eine zweite Beprobung auf Ackerbohnen- bzw. Erbsenkäfer durchzuführen (gültig für Ackerbohnen bzw. Erbsen).
Die Entscheidung 2003/17/EG des Rates von 2002 betrifft die Gleichstellung von Feldbesichtigungen von Saatgutvermehrungsbeständen in Drittländern und die Gleichstellung von in Drittländern erzeugtem Saatgut. Die nationalen Bestimmungen, denen das in diesen Ländern geerntete und kontrollierte Saatgut hinsichtlich seiner Eigenschaften sowie der Modalitäten seiner Prüfung, Identitätssicherung, Kennzeichnung und Kontrolle unterworfen ist, bieten die gleiche Gewähr wie die Anforderungen, die für das in der Europäischen Union geerntete und kontrollierte Saatgut gelten.
Für mediale Aufmerksamkeit sorgte zu Beginn des Septembers eine wissenschaftliche Veröffentlichung, in der die Autoren behaupten, eine neuartige Nachweismethode für Rapssorten entwickelt zu haben. Diese sei in der Lage zu zeigen, dass dieser Raps mittels der neuen Züchtungsmethoden entstanden ist. Die Reaktionen haben wir hier für Sie exemplarisch zusammengestellt:
Nach den Angaben des Bundessortenamtes werden „beginnend mit der diesjährigen Statistik, künftig neben der Gesamtvermehrungsfläche, auch der Anteil der ökologisch bewirtschafteten Saatgutvermehrungsflächen dargestellt. Die Anerkennungsstellen für Saat- und Pflanzgut der Bundesländer erfassen, im Rahmen der Anmeldung zur Saatgutanerkennung, die Saatgutvermehrungsflächen getrennt nach ökologischem und konventionellem Anbau.