BVO News
In der europäischen Biodiversitätsstrategie für das Jahr 2030 ist ein Vorschlag für eine Verordnung über die Wiederherstellung der Natur angekündigt. Darin sollten mehrere verbindliche Wiederherstellungsziele und -verpflichtungen für ein breites Spektrum von Ökosystemen (auch landwirtschaftliche Flächen) festgelegt werden. Um diese Ziele zu erreichen, sind die Mitgliedstaaten aufgerufen, eigene Wiederherstellungspläne auszuarbeiten – diese werden dann von der Europäischen Kommission bewertet.
Eine „konstruktive Debatte“ zur anstehenden EU-Verordnung soll durch die Veröffentlichung der Zahlen angeregt werden. Die Autoren Lisa Eichler (Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung) und Dr. Carsten Brühl (Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern) haben Zahlen zusammengetragen, die die Auswirkungen der aktuellen Vorstellungen konkretisieren.
Aufgaben und Herausforderungen einer vielfältigen und vielfaltsfördernden Pflanzenzüchtung – Bericht
Das Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) berät das Parlament und seine Ausschüsse in Fragen des wissenschaftlich-technischen Wandels. In einer seiner letzten Studien befasst sich das Büro mit den Aufgaben und Herausforderungen einer vielfältigen und vielfaltsfördernden Pflanzenzüchtung - Herausforderungen für die Pflanzenzüchtung – Auswirkungen des Strukturwandels in der Pflanzenzüchtung auf die genetische Diversität, die Sortenvielfalt und die Leistungsfähigkeit der heimischen Landwirtschaft.
Die europäische Kommission plant - wie fast 10 Jahre zuvor - die europäischen Saatgutrichtlinien zu überarbeiten. Diese Überarbeitung bedarf der Zustimmung des Europäischen Rates und des Europäischen Parlamentes. Derzeit existieren 12 Richtlinien, dabei sind fünf für den professionellen und landwirtschaftlichen Bereich entscheidend (Getreide, Betarüben, Pflanzkartoffeln, Futterpflanzen und Öl- und Faserpflanzen). Im Laufe des Gesetzgebungsprozesses wurde in diesem Jahr eine öffentliche Konsultation durchgeführt. Dabei sollen die Meinungen u. a.
Ende November trafen sich Vertreter des Bundes, der Länder, Verbände und anderer Interessensvertretungen in Bonn zum jährlichen Forum Nationaler Aktionsplan zum nachhaltigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (NAP). Erstmalig dabei waren wieder die einst ausgestiegenen NGOs, wie beispielweise PAN, enkeltaugliche Landwirtschaft und Deutscher Naturschutzring. Dieses Forum diente bislang der Weiterentwicklung des NAP und der Ausgestaltung der Ziele.
Ende September hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) Kriterien für die Risikobewertung von NGT-Pflanzen publiziert. Damit wurde ein weiterer Baustein zu einer neuen Gesetzgebung für NGT-Pflanzen in Europa gelegt. Die Einschätzung der EFSA wird zweifellos zur abschließenden Risikobewertung von NGT-Pflanzen durch die EU-Kommission beitragen, welche Ende des Jahres 2022 erwartet wird. In der Stellungnahme schlägt die EFSA sechs Hauptkriterien zur Risikobewertung von NGT-Pflanzen vor.
Am 19. September 2022 endete die Online-Konsultation zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Es wurden 8181 Eingaben verzeichnet, die Auswertung seitens der EU-Kommission steht aktuell noch aus. Der Vorschlag der EU- Kommission, den Einsatz bis 2030 zu halbieren und in „sensiblen Gebieten“ komplett zu untersagen, stößt bisher bei den allermeisten Landwirtschaftsministern in der EU auf starke Kritik. Dies wurde beim EU-Agrarrat in Brüssel in dieser Woche deutlich.
Bekanntermaßen ist am 22. Juni 2022 der Vorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln durch die Europäische Kommission veröffentlicht worden. Die aktuell bestehende Richtlinie soll in Zukunft durch eine Verordnung abgelöst werden, damit ist sie unmittelbar in allen Mitgliedstaaten gültig. Schwerpunkte der Vorschläge sind die Reduzierung der Menge und des Risikos von Pflanzenschutzmittel (PSM) um 50 Prozent.
Mit ein paar Monaten Verspätung hat die EU-KOM am 22. Juni 2022 ihren Verordnungsvorschlag zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln vorgelegt; diese soll die aus 2009 stammende Richtlinie zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln ablösen und direkt in den Mitgliedstaaten gelten. Mit dieser Verordnung sollen Teile der europäischen Green Deal Strategie umgesetzt werden. Die Kommission hat bei Überprüfungen schwerwiegende Mängel in der Durchsetzung der Richtlinie in einigen Mitgliedstaaten festgestellt.
Mit der Entscheidung (2014/150/EU) war es möglich, zeitlich befristet Populationen der Arten Hafer, Gerste, Weizen und Mais als Saatgut in den Verkehr zu bringen. Populationen erfüllen nicht die Einheitlichkeit einer Sortendefinition. In der Richtlinie 66/402/EWG sind besondere Anforderungen an die Erzeugung und das Inverkehrbringen von Getreidesaatgut festgelegt. Diese Bestimmungen untersagen das Inverkehrbringen von Saatgut, das keiner Sorte angehört. Daher war es notwendig für das Inverkehrbringen von Populationen eine Regelung zu schaffen.