Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen erfolgreich im Bundesrat beschlossen

30.11.2020

Im Rahmen der Beschlussfassung zur zweiten Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen und zur Änderung der Anbaumaterialverordnung am 06.11.2020 im Bundesrat wurde folgendes berücksichtigt: Es ist in Zukunft nicht mehr notwendig, eine zweite Beprobung auf Ackerbohnen- bzw. Erbsenkäfer durchzuführen (gültig für Ackerbohnen bzw. Erbsen). Begründet wird dies damit, dass diese Schaderreger keine Lagerschädlinge sind und damit sich im Lager nicht vermehren. Daneben wird der Höchstfeuchtigkeitsgehalt im Rahmen der Anerkennung von Körnerleguminosen von 15 % auf 16 % angehoben. Maßgeblich dazu beigetragen hat auch die Stellungnahme des BVO, sowohl an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft als auch an die Mitglieder des Ausschusses für Agrarpolitik und Verbraucherschutz im Bundesrat.