BVO News

30.06.2020

Mehrfach hatten wir im BVO-Info auf das Inkrafttreten der Pflanzengesundheitsverordnung im Dezember 2019 hingewiesen. An dieser Stelle möchten wir Sie als Unternehmen noch einmal auf die aktuellen Anforderungen aufmerksam machen.

29.05.2020

In einer Entscheidung von Donnerstag, den 14. Mai 2020 stellte die Große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes (EPA) klar, dass keine Patente auf Pflanzen und Tiere erteilt werden dürfen, die durch „im Wesentlichen biologische Verfahren“ gezüchtet wurden.

Das Thema Biopatente wird von Landwirten und Züchtern seit vielen Jahren heftig diskutiert. In der Pflanzenzüchtung ist der Sortenschutz das anerkannte Instrument, um geistiges Eigentum zu schützen, damit sich Investitionen in Züchtungsarbeit amortisieren. Dagegen ist das Patentrecht dafür vorgesehen, Erfindungen im technischen Bereich zu schützen.

22.04.2020

Ende vergangener Woche hat das Land Sachsen-Anhalt die 4. Covid-EindämmungsVO erlassen. Damit steht nun leider auch endgültig fest, dass in Sachsen-Anhalt bis zum 31. August 2020 Veranstaltungen mit mehr als 2 Personen verboten sind und der Saatguthandelstag am 12./13.

18.03.2020

Die sich zuspitzende Lage bzgl. der Verbreitung des Coronavirus, Maßnahmen der Bundesregierung sowie einzelner Bundesländer und Kommunen machen Prognosen, wie sich die Lage in mehreren Wochen und Monaten darstellt, nicht möglich. Dennoch oder gerade aus diesem Grund halten wir als BVO – Stand heute – an der Durchführung des Saatguthandelstages am 12./13. Mai 2020 fest.

17.03.2020

Die Nachrichten- und Faktenlage zur Ausbreitung des Coronavirus sowie die damit in Zusammenhang stehenden Konsequenzen auf Bundes- und Landesebene verändern sich täglich. Dabei stellen sich diverse arbeitsrechtliche und vertragsrechtliche Fragen, die einige Mitgliedsunternehmen bereits an uns herangetragen haben.

31.01.2020

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat das Inkrafttreten der Anwendungsbestimmungen NT699-2 („ausschließlich Beizung in zertifizierten Beizstellen“) und NT715-1 („Heubach a.s. - Auflage“) für ein weiteres Jahr bis zum 01.01.2021 ausgesetzt. Aufgrund des neu festgesetzten Zieldatums ändert sich die Kodierung der beiden Anwendungsbestimmungen zu neu: NT699-3 und NT715-3. Damit hat die Saatgutbranche mehr Zeit gewonnen, um sich auf die geänderten Rahmenbedingungen einzustellen.

08.01.2020

Das Einschleppungsrisiko der Afrikanischen Schweinepest in die deutsche Wildschweinpopulation wird durch das Bundesinstitut für Tiergesundheit (FLI) derzeit als hoch eingeschätzt. Davon kann das gesamte Bundesgebiet betroffen sein.

Uns erreichen vermehrt Fragen, was das Auftreten eines ASP-Falls für die betroffene Region und den Geschäftsverkehr der Betriebe bedeutet. Wir haben Ihnen deshalb ein Merkblatt zusammengestellt, in dem wir Ihre Fragen soweit wie möglich beantworten.

20.12.2019

Seit dem 14.12.2019 ist die neue EU-Pflanzengesundheitsverordnung in Kraft. Generell folgt diese Regelung dem Ziel des höheren Schutzes der Pflanzengesundheit in Europa. So gelten strenge Regeln für sogenannte Quarantäneschaderreger, aber auch für die sogenannten regulierten „Nicht-Quarantäneschaderreger“ (RNQP).

31.10.2019

Zu diesem Urteil kam der Europäische Gerichtshof am 1. Oktober 2019. Hintergrund des Verfahrens war ein Strafverfahren gegen französische Umweltaktivisten (diese beschädigten mehrere Kanister glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel). Das zuständige Strafgericht wandte sich an den EuGH. Dieser wurde befragt, ob „in der EU-Pflanzenschutzmittelverordnung das Vorsorgeprinzip ausreichend würdige“. Auch sei nach Aussage der Richter der „Cocktaileffekt“ angemessen berücksichtigt. Die EU-Verordnung habe keinen „offensichtlichen Beurteilungsfehler“.

31.10.2019

Zu diesem Urteil kam der Europäische Gerichtshof am 1. Oktober 2019. Hintergrund des Verfahrens war ein Strafverfahren gegen französische Umweltaktivisten (diese beschädigten mehrere Kanister glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel). Das zuständige Strafgericht wandte sich an den EuGH. Dieser wurde befragt, ob „in der EU-Pflanzenschutzmittelverordnung das Vorsorgeprinzip ausreichend würdige“. Auch sei nach Aussage der Richter der „Cocktaileffekt“ angemessen berücksichtigt. Die EU-Verordnung habe keinen „offensichtlichen Beurteilungsfehler“.

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