EU-Kommission veröffentlicht Untersuchung zur möglichen Aktualisierung der Richtlinien zur Saat- und Pflanzgutvermarktung
Im Jahr 2019 bat der Europäische Rat die Kommission, eine Untersuchung zu den geltenden Rechtsvorschriften zur Erzeugung und Vermarktung von Pflanzenvermehrungsmaterial anzustellen und in Anbetracht der Ergebnisse einen möglichen Vorschlag zur Überarbeitung zu unterbreiten.
Der Bericht ist Anfang Mai veröffentlicht worden und stellt fünf Problemfelder dar, inklusive einiger Optionen zur Aktualisierung des EU-Rechts.
Option 1: keine Änderung
Option 2: Verbesserung der Verfahrensweisen und Einführung von Sofortmaßnahmen, um die Nachhaltigkeit zu stärken
Option 3: Änderung der Gesetzgebung im Hinblick auf mehr Nachhaltigkeit und Biodiversität sowie den Zugang zu genetischen Ressourcen verbessern
Im weiteren Zeitplan ist vorgesehen, dass zunächst eine Folgenabschätzung erstellt wird (Finalisierung im dritten Quartal 2022), im Anschluss erfolgt eine externe Untersuchung und zum Ende des Jahres soll die Öffentlichkeit über 12 Wochen konsultiert werden. Das zusammen dient der Kommission als Basis eines konkreten Regelungsvorschlages einer möglichen Änderung der bestehenden Saatgut Richtlinien. Dieser Bericht ginge dann den regulären Gesetzgebungsprozess. Die Geschäftsstelle prüft diesen derzeit mit den Verbänden der Saatgutwirtschaft. Sobald dies abgeschlossen ist, werden wir Sie informieren.