Agrar- und Fischereirat
Ende des Monates trafen sich die Landwirtschaftsminister der Mitgliedstaaten und tauschten sich neben wichtigen Themen aus der Fischerei auch zum Pflanzenschutzpaket aus. Am Ende der schwedischen Ratspräsidentschaft wurde ein Fortschrittsbericht zum Thema Einsatz von Pflanzenschutzmitteln vorgelegt. Die Ministerrunde konzentrierte sich dabei auf die Umsetzung des integrierten Pflanzenschutzes, die Zuständigkeiten der „beruflichen Verwender“ von Pflanzenschutzmitteln, die Wechselwirkung zwischen den kulturspezifischen Leitlinien und Vorschriften sowie die Art und Weise ihrer Anwendung und ihrer Verknüpfung mit der GAP-Finanzierung.
Dem Bericht kann man unter anderem entnehmen, dass ein zentraler Punkt, der von einer Mehrheit der Delegationen in Bezug auf den integrierten Pflanzenschutz (Kapitel IV) hervorgehoben wurde, die von der Kommission vorgeschlagene Verpflichtung der Mitgliedstaaten war, rechtsverbindliche kulturspezifische Vorschriften für die Durchführung des integrierten Pflanzenschutzes zu erlassen. Die betreffenden Delegationen äußerten Zweifel an diesem Vorschlag, weil integrierter Pflanzenschutz naturgemäß – zur Anpassung an die verschiedenen Kulturen und Situationen – flexibel sein muss und weil das mit verbindlichen Vorschriften verbundene langwierige Gesetzgebungsverfahren und der damit einhergehende zusätzliche Verwaltungsaufwand vermieden werden sollte. Aus unserer Sicht ein sehr berechtigter Einwand. Wenige andere Anwesende vertraten den Standpunkt, dass dies der Verpflichtung zustimmen könnte. Als Reaktion kann man dem Bericht entnehmen:
Der Vorsitz schlägt vor, den Mitgliedstaaten die Flexibilität einzuräumen, entweder kultur-/sektorspezifische Leitlinien oder rechtsverbindliche kultur-/sektorspezifische Vorschriften zu erlassen. Diese Option würde den Mitgliedstaaten die Möglichkeit geben, ihre bereits bestehenden rechtsverbindlichen nationalen Vorschriften beizubehalten oder neue Vorschriften auf freiwilliger Basis zu erlassen. Diese kultur- oder sektorspezifischen Vorschriften müssten nicht alle Aspekte abdecken, auf die sich die in der Richtlinie über die nachhaltige Verwendung von Pestiziden vorgesehenen kulturspezifischen Leitlinien derzeit erstrecken. Stattdessen könnten Mitgliedstaaten entscheiden, nur bestimmte Aspekte dieser Leitlinien zu Vorschriften zu erheben, während andere Leitlinien bleiben. Die Verpflichtung, die Kommission neun Monate vor der Annahme der kultur- oder sektorspezifischen Vorschriften zu unterrichten, würde wie im Kommissionsvorschlag vorgesehen beibehalten werden. Sollte die Kommission jedoch Einwände gegen die Vorschriften erheben, würde der betreffende Mitgliedstaat entweder deren Wortlaut ändern oder aber begründen, warum die Einwände der Kommission nicht berücksichtigt werden. Darüber hinaus schlägt der Vorsitz vor, dass die Mitgliedstaaten kultur- oder sektorspezifische Leitlinien für mindestens 75 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche (ausgenommen Haus- und Nutzgärten) erlassen sollten, während im Kommissionsvorschlag der Erlass kulturspezifischer Vorschriften für 90 Prozent dieser Fläche vorgesehen ist.
Das Thema Saatgut wurde in diesem Bericht nur mit Blick auf Schulungen/Ausbildung aufgegriffen: Die praktische Ausbildung sollte außerdem die spezifischen Risiken im Zusammenhang mit der Aussaat von mit Pflanzenschutzmitteln behandeltem Saatgut abdecken. Inwieweit die folgende spanische Präsidentschaft das Thema intensiv verfolgt, bleibt abzuwarten.