BVO News
Die US-Weizenindustrie befindet sich in der Krise. Sie sieht sich durch veränderte Konsumtrends und den Aufstieg kostengünstigerer globaler Rivalen bedroht, welche die Exportdominanz Amerikas untergraben. Die amerikanischen Landwirte bauen immer weniger Weizen an, teilweise nur in Fruchtfolge, um die Bodenqualität zu erhalten. Daher schauen viele auf die züchterischen Entwicklungen des Hybridweizens. Dieser Vorstoß ist eine Wette darauf, dass die Wissenschaft rechtzeitig marktreif wird, um den Anbau für die Erzeuger wieder ausreichend profitabel zu machen.
Das BVO-Info Ausgabe März 2026 mit folgenden Themen ist erschienen:
- Vorstands- und Beiratssitzung in Stendal
- Entwurf eines Best Practice-Merkblatts zur besseren Logistik von Vorstufen- und Basissaatgut
- Termin mit dem Leiter der Anerkennungsstelle NRW
- Veranstaltung des Saatbauverbandes Sachsen-Anhalt
Die Idee, im Rahmen der Anmeldung eines Vermehrungsvorhabens Geodaten zu jedem Vermehrungsvorhaben zunächst in WebSeed einzugeben, um diese dann in die behördlichen Programme zu übertragen, wurde nun im ersten Schritt für die Länder, die mit SaPlus arbeiten, umgesetzt. Dies erleichtert die Abläufe für die Feldbesichtiger (und auch alle anderen Personen, die im Laufe der Saison die Vermehrung in Augenschein nehmen wollten) deutlich.
Im Rahmen der geplanten Verringerung von Verwaltungskosten und Berichtspflichten für Unternehmen in der EU hat die EU-Kommission unter anderem das sog. Omnibus Paket 10 vorgelegt. Gemeinsam mit dem AGRARHANDEL hat der BVO dazu gegenüber den zuständigen Behörden und in Form einer Pressmitteilung Stellung bezogen:
Bereits mehrfach haben wir über den Stand der Diskussion um die Zusammenführung der Saatgutrichtlinien in eine Verordnung berichtet. Die EU-Staaten haben nun ihre gemeinsame Linie zur geplanten Verordnung über Pflanzenvermehrungsmaterial festgelegt. Der Rat brauchte länger, um eine gemeinsame Position zu finden, während das Parlament bereits im Frühjahr 2024 Stellung bezogen hatte. Die Initiative der Kommission stammt aus dem Jahr 2023.
Aus der Mitgliedschaft erreichte uns die Anfrage danach, ob Soja-Saatgut unter die Pflichten der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) fällt. Dazu ist festzuhalten:
Die befallsunabhängige Dauerbeköderung (BUD) ist nicht nur für Agrarhandelsunternehmen, sondern auch für Saatgutproduzenten ein wichtiges Instrument, um das Saatgut frei von Nagetieren zu halten und Qualitätseinbußen zu vermeiden. Dabei kommen bislang unabhängig vom konkreten Befallsrisiko sog. antikoagulante Biozide (Rodentizide) zum Einsatz. Doch dieser Praxis droht nun von verschiedener Seite deutliche Einschränkungen. Ab dem 30.06.2026 dürfen Antikoagulantien nur noch von geschulten berufsmäßigen Verwendern eingesetzt werden.
Neue Märkte sind auch für den Saatgutsektor immer interessant. Ein solcher könnte sich jetzt in Bezug auf die Luftfahrt auftun. Sowohl die Bundesregierung als auch die EU haben ein klares Ziel: Die Luftfahrt in Deutschland und Europa soll bis spätestens 2045 klimaneutral werden. Mit der Refuel Aviation (Verordnung (EU) 2023/2405) hat die EU ambitionierte Ziele zur Dekarbonisierung des Luftfahrtsektors festgelegt. Nachhaltige Treibstoffe oder Sustainable Aviation Fuels (SAF) spielen dabei eine wichtige Rolle.
Ende Juli fand ein weiterer Austausch der Verbände der Saatgutwirtschaft sowie dem Bundessortenamt und dem BMLEH zum Stand der Diskussion um das EU-Saatgutpaket statt. Das Bundessortenamt ist sehr bemüht, die Position der Bundesregierung (die sich mit den Anliegen der Verbände deckt) in Brüssel einzubringen und bindet die Saatgutwirtschaft eng ein. Ergebnisse der Verhandlungen noch unter polnischer Ratspräsidentschaft sind:
Mit einem vorliegenden Referentenentwurf zur Anpassung des Pflanzenschutzgesetzes an unionsrechtliche Vorgaben werden berufliche Verwender von Pflanzenschutzmitteln verpflichtet, ihre Pflanzenschutzmittelanwendungen ab dem 1. Januar 2026 elektronisch in einem maschinenlesbaren Format zu dokumentieren. Das derzeit gültige Pflanzenschutzgesetz erlaubt noch eine wahlweise schriftliche oder elektronische Dokumentation – das wird nun durch die Gesetzesänderung aufgehoben. Zudem soll künftig der uneingeschränkte Zugang zu Anwendungsdaten nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) ermöglicht werden.
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