Rat beschließt Position zum PRM Paket – Trilog kann 2026 beginnen

17.12.2025

Bereits mehrfach haben wir über den Stand der Diskussion um die Zusammenführung der Saatgutrichtlinien in eine Verordnung berichtet. Die EU-Staaten haben nun ihre gemeinsame Linie zur geplanten Verordnung über Pflanzenvermehrungsmaterial festgelegt. Der Rat brauchte länger, um eine gemeinsame Position zu finden, während das Parlament bereits im Frühjahr 2024 Stellung bezogen hatte. Die Initiative der Kommission stammt aus dem Jahr 2023.

Eine zentrale Veränderung betrifft die verpflichtende Bewertung neuer Sorten hinsichtlich ihres Beitrags zu einer nachhaltigen landwirtschaftlichen Nutzung (VSCU). Diese Pflicht soll sich auf landwirtschaftliche Kulturen konzentrieren und bestimmte Sonderkulturen einschließen. Eine Wertprüfung für Obst und Gemüse, wie zunächst vorgesehen, soll es nicht geben. Hinsichtlich gerade der in Deutschland stark kritisierten Einbeziehung des Saatgutrechts in die sog. Kontrollverordnung konnten auf den letzten Metern Verbesserungen erzielt werden. Somit entfallen zunächst geplante Qualitätssicherungssysteme für die Behörden und Anerkennungsstellen, die dort zu große Kapazitäten gebunden hätten, ohne dass die Audits einen Mehrwert für das eigentliche Anerkennungsverfahren gehabt hätten. Auch die Sortenregistrierung soll aus dem Geltungsbereich der Verordnung über amtliche Kontrollen ausgeschlossen werden, um unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Im Vergleich zum Vorschlag der Kommission verlangt der Rat auch eine präzisere Ausgestaltung von Ausnahmen, etwa beim Austausch von Saatgut. Zudem sieht der Rat höhere Schutzstandards sowie eine Überprüfung der Regelungen nach einigen Jahren vor.
Grundsätzlich ist die Ratsposition durchaus zu begrüßen. Vor allem im Vergleich zu früheren Entwürfen, die viele Ausnahmeregeln vorgesehen und damit die Verlässlichkeit des Saatgutrechts gefährdet hätten. Mehrere Akteure aus dem ökologischen Umfeld betrachten die Ratsposition skeptischer. Sie befürchten Einschränkungen für lokale und vielfältige Sorten sowie für kleine Betriebe, insbesondere durch geografische Begrenzungen, restriktive Vorgaben für den Saatguttausch und erhöhte Dokumentationspflichten. Nach ihrer Einschätzung könnte dies die Vielfalt im Anbau reduzieren und den Markteintritt kleiner Anbieter erschweren. Zwar wird anerkannt, dass bestimmte problematische Vorgaben aus früheren Entwürfen gestrichen wurden, insgesamt sehen diese Gruppen jedoch weiterhin erheblichen Anpassungsbedarf.

Die Verhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission sollen im kommenden Jahr beginnen und über den endgültigen Inhalt der neuen Saatgutverordnung entscheiden. Besonders wichtig dann auch eine sorgfältige Ausgestaltung zukünftiger ergänzender Rechtsakte, die viele Detailfragen klären werden.