BVO News
Die befallsunabhängige Dauerbeköderung (BUD) ist nicht nur für Agrarhandelsunternehmen, sondern auch für Saatgutproduzenten ein wichtiges Instrument, um das Saatgut frei von Nagetieren zu halten und Qualitätseinbußen zu vermeiden. Dabei kommen bislang unabhängig vom konkreten Befallsrisiko sog. antikoagulante Biozide (Rodentizide) zum Einsatz. Doch dieser Praxis droht nun von verschiedener Seite deutliche Einschränkungen. Ab dem 30.06.2026 dürfen Antikoagulantien nur noch von geschulten berufsmäßigen Verwendern eingesetzt werden.
Das BVO-Info Ausgabe Oktober 2025 mit folgenden Themen ist erschienen:
- Befallsunabhängige Dauerbeköderung zur Nagerkontrolle in Gefahr
- Euroseeds-Kongress kürt innovative Startups im Saatgutsektor
- Verpflichtung, Pflanzenschutzanwendungen elektronisch aufzuzeichnen, erst zum 01.01.2027
Neue Märkte sind auch für den Saatgutsektor immer interessant. Ein solcher könnte sich jetzt in Bezug auf die Luftfahrt auftun. Sowohl die Bundesregierung als auch die EU haben ein klares Ziel: Die Luftfahrt in Deutschland und Europa soll bis spätestens 2045 klimaneutral werden. Mit der Refuel Aviation (Verordnung (EU) 2023/2405) hat die EU ambitionierte Ziele zur Dekarbonisierung des Luftfahrtsektors festgelegt. Nachhaltige Treibstoffe oder Sustainable Aviation Fuels (SAF) spielen dabei eine wichtige Rolle.
Ende Juli fand ein weiterer Austausch der Verbände der Saatgutwirtschaft sowie dem Bundessortenamt und dem BMLEH zum Stand der Diskussion um das EU-Saatgutpaket statt. Das Bundessortenamt ist sehr bemüht, die Position der Bundesregierung (die sich mit den Anliegen der Verbände deckt) in Brüssel einzubringen und bindet die Saatgutwirtschaft eng ein. Ergebnisse der Verhandlungen noch unter polnischer Ratspräsidentschaft sind:
Mit einem vorliegenden Referentenentwurf zur Anpassung des Pflanzenschutzgesetzes an unionsrechtliche Vorgaben werden berufliche Verwender von Pflanzenschutzmitteln verpflichtet, ihre Pflanzenschutzmittelanwendungen ab dem 1. Januar 2026 elektronisch in einem maschinenlesbaren Format zu dokumentieren. Das derzeit gültige Pflanzenschutzgesetz erlaubt noch eine wahlweise schriftliche oder elektronische Dokumentation – das wird nun durch die Gesetzesänderung aufgehoben. Zudem soll künftig der uneingeschränkte Zugang zu Anwendungsdaten nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) ermöglicht werden.
Der Bundesrat stimmte am 23. Mai 2025 einer Änderung der Saatgutverordnung zu. Inhaltlich ging es darum, die „Nulltoleranz“-Regelung bezüglich des Jakobs-Kreuzkrautes bei der Saatgutvermehrung von Gräsern, Leguminosen und sonstigen Futterpflanzen etwas zu lockern. Die bislang geltende Verpflichtung, die hochgiftige Pflanze „unverzüglich zu entfernen und zu vernichten“, wurde aus der Saatgutverordnung gestrichen.
Im Jahr 2008 trat in Süddeutschland erstmalig das Syndrome Basses Richesses (SBR) an Zuckerrüben auf. Seitdem hat sich die Situation verschärft. Ursache dafür ist die enorme Anpassungsfähigkeit der Schilf-Glasflügelzikade, diese überträgt als Schaderreger (Vektor) zwei bakterielle Krankheiten auf die Zuckerrübe. Dazu zählt auch das SBR-Krankheitsbild. Kennzeichnend hierfür sind die verformten und kleinen, weichen Rübenkörper, welche nur sehr niedrige Zuckergehalte aufweisen.
Die Verordnung über den gemeinschaftlichen Sortenschutz ((EG) 2100/94) wurde 1994 erlassen, um eine Regelung für die Erteilung des gemeinschaftlichen Sortenschutzes zu schaffen. Dabei geht es insbesondere um Rechte des geistigen Eigentums. 1995 wurde für die harmonisierte Durchführung der Verordnung das gemeinschaftliche Sortenamt (CPVO) gegründet. Die Kommission sieht sich angesichts des langen Durchführungszeitraums der Verordnung gezwungen, diese zu überprüfen.
Das alljährlich stattfindende Gespräch der vier Saatgutverbände (BDP, BDS, BVO und DRV) fand Anfang Dezember 2024 unter guter Beteiligung in Berlin statt. Begonnen wurde mit dem Bericht aus den
Unter der aktuellen ungarischen Ratspräsidentschaft scheint die Diskussion um das Fortkommen bei den Pflanzenzüchtungsmethoden zu stocken. Ungarn gilt als kritisch den Methoden gegenüber einge-stellt und strebt keine allgemeine Ausrichtung des Rates an, was für die weitere Diskussion aber notwendig ist.
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