EU-Kommission: Bewertung der EU-Sortenschutzvorgaben

28.02.2025

Die Verordnung über den gemeinschaftlichen Sortenschutz ((EG) 2100/94) wurde 1994 erlassen, um eine Regelung für die Erteilung des gemeinschaftlichen Sortenschutzes zu schaffen. Dabei geht es insbesondere um Rechte des geistigen Eigentums. 1995 wurde für die harmonisierte Durchführung der Verordnung das gemeinschaftliche Sortenamt (CPVO) gegründet. Die Kommission sieht sich angesichts des langen Durchführungszeitraums der Verordnung gezwungen, diese zu überprüfen.

Ebenso haben sich die politischen Prioritäten (z. B. Nachhaltigkeit der Landwirtschaft, Schutz des geistigen Eigentums) und die wissenschaftlichen Fortschritte in der Pflanzenzucht in den letzten Jahren geändert. Im entsprechenden EU-Dokument ist weiterhin zu lesen: „Darüber hinaus haben Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union und Anfragen von Interessenträgern die Notwendigkeit aufgezeigt, verschiedene Aspekte zu klären, insbesondere was die landwirtschaftliche Ausnahmeregelung im Zusammenhang mit „Nachbausaatgut“ und den vorläufigen Sortenschutz betrifft.“ Für die Überprüfung ist ein Zeitraum von 2 Jahren angedacht.

Den Vorgang finden Sie hier.

Kommen Sie gerne auf die Geschäftsstelle zu, wenn Sie konkrete Wünsche oder Ideen haben. Aktuell läuft noch bis zum 14. März 2025 eine Online-Sondierung, gefolgt von einer Konsultation. Der BVO kann sich hier mit dem Schwerpunkt einbringen, dass der Sortenschutz ein geeignetes Instrument für den Fortbestand der Züchtung ist.