Änderung Saatgutverordnung

30.06.2025

Der Bundesrat stimmte am 23. Mai 2025 einer Änderung der Saatgutverordnung zu. Inhaltlich ging es darum, die „Nulltoleranz“-Regelung bezüglich des Jakobs-Kreuzkrautes bei der Saatgutvermehrung von Gräsern, Leguminosen und sonstigen Futterpflanzen etwas zu lockern. Die bislang geltende Verpflichtung, die hochgiftige Pflanze „unverzüglich zu entfernen und zu vernichten“, wurde aus der Saatgutverordnung gestrichen. Grund sei, dass moderne Reinigungstechnik in der Lage sei, Samen von Kreuzkraut restlos aus dem geernteten Saatgut zu entfernen, heißt es in der Begründung zur Verordnung. Das hätten Laborprüfungen nun über mehrere Jahre gezeigt. Eine Nulltolleranzregelung bei Kreuzkraut auf dem Feld sei daher unverhältnismäßig und würde zudem ökologisch wirtschaftende Betriebe, die keine Herbizide einsetzen, benachteiligen.