BVO News
Zu diesem Urteil kam der Europäische Gerichtshof am 1. Oktober 2019. Hintergrund des Verfahrens war ein Strafverfahren gegen französische Umweltaktivisten (diese beschädigten mehrere Kanister glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel). Das zuständige Strafgericht wandte sich an den EuGH. Dieser wurde befragt, ob „in der EU-Pflanzenschutzmittelverordnung das Vorsorgeprinzip ausreichend würdige“. Auch sei nach Aussage der Richter der „Cocktaileffekt“ angemessen berücksichtigt. Die EU-Verordnung habe keinen „offensichtlichen Beurteilungsfehler“.
Zu diesem Urteil kam der Europäische Gerichtshof am 1. Oktober 2019. Hintergrund des Verfahrens war ein Strafverfahren gegen französische Umweltaktivisten (diese beschädigten mehrere Kanister glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel). Das zuständige Strafgericht wandte sich an den EuGH. Dieser wurde befragt, ob „in der EU-Pflanzenschutzmittelverordnung das Vorsorgeprinzip ausreichend würdige“. Auch sei nach Aussage der Richter der „Cocktaileffekt“ angemessen berücksichtigt. Die EU-Verordnung habe keinen „offensichtlichen Beurteilungsfehler“.
Bekanntermaßen tritt am 14.12.2019 die neue EU-Pflanzengesundheitsverordnung in Kraft. Wir haben Sie auf verschiedenen Kanälen darüber informiert, dass der Bereich Getreide in Zukunft nicht pflanzenpasspflichtig sein wird. Andere Regelungen – wie beispielsweise die Registrierung von Unternehmen – könnten allerdings doch relevant sein. Da es sich hier um einen sehr komplexen Sachverhalt handelt, hat das Julius Kühn-Institut eine umfangreiche Homepage dafür erstellt. Dort finden Sie Informationen zum Thema Registrierung von Unternehmen, die pflanzenpasspflichtige Pflanzen bzw.
Zu diesem Urteil kam der Europäische Gerichtshof am 1. Oktober 2019. Hintergrund des Verfahrens war ein Strafverfahren gegen französische Umweltaktivisten (diese beschädigten mehrere Kanister glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel). Das zuständige Strafgericht wandte sich an den EuGH. Dieser wurde befragt, ob „in der EU-Pflanzenschutzmittelverordnung das Vorsorgeprinzip ausreichend würdige“. Auch sei nach Aussage der Richter der „Cocktaileffekt“ angemessen berücksichtigt. Die EU-Verordnung habe keinen „offensichtlichen Beurteilungsfehler“.
Gemäß vom April 2019 geänderter Pflanzenschutz-Geräteverordnung (PflSchGerätV) müssen stationäre und mobile Beizgeräte mit einer Chargengröße größer oder gleich 5 kg oder mit kontinuierlicher Beizung bis zum 31. Dezember 2020 erstmals und dann nach jeweils sechs Kalenderhalbjahren durch eine Kontrollstelle geprüft werden. Bitte informieren Sie sich frühzeitig bei der zuständigen Stelle Ihres Bundeslandes; nach unseren Informationen sind die Untersuchungskapazitäten völlig unzureichend, vor allem wenn sich alle Betroffenen erst im Jahr 2020 darum kümmern.
Auf ca. 52 % der insgesamt 5,8 Millionen Hektar Getreideanbaufläche wurde im Wirtschaftsjahr 2018/19 Z-Saatgut angebaut. Dies ist ein leichter Rückgang im Vergleich zum Zeitraum davor. Der Vorsitzende des GFS, Marcus Iken, kommentiert diese Zahl folgendermaßen: „Obwohl außerordentlich schwierige Witterungsbedingungen im letzten Jahr die Landwirtschaft vor große wirtschaftliche Herausforderungen gestellt haben, investierte über die Hälfte der Landwirte in qualitativ hochwertiges Z-Saatgut, welches neben geprüfter Gesundheit und Sortenreinheit auch eine BVO-INFO NR.
Genau ein Jahr nach dem strittigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Genome Editing haben zahlreiche Wissenschaftler europäischer Institute eine Änderung des EU-Gentechnikrechts gefordert. Wie die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften berichtete, appellierten zum Jahrestag des Urteils am 25. Juli insgesamt 117 Forschungseinrichtungen in einer offenen Erklärung an das neu gewählte Europaparlament und die kommende EU-Kommission, die Nutzung neuer Methoden für die züchterische Verbesserung von Kulturpflanzen wie CRISPR/Cas zu vereinfachen, um die Entwicklung einer nachhaltigen Landwirtschaft in Europa zu ermöglichen.
Über Jahrzehnte sind in Westeuropa die Weizenerträge bedingt durch den Züchtungsfortschritt und eine Intensivierung der Landwirtschaft gestiegen. Diese Intensivierung ist besonders durch eine verbesserte Nährstoffversorgung und die Möglichkeit, durch Pflanzenschutz Ertragsverluste durch Schädlinge und Krankheiten zu verhindern, gekennzeichnet. Doch was, wenn sich die Anbaubedingungen verändern, d.h. sich das Klima ändert, die Düngergaben reduziert werden müssen und Pflanzenschutzmittel nicht mehr wie bisher zur Verfügung stehen? Haben dann moderne Hochleistungssorten gegenüber alten Sorten das Nachsehen?
Der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e. V. (BDP) veranstaltete seine Mitgliederversammlung vom 7. bis 9. Mai 2019 in Quedlinburg und diskutierte die Frage der Zukunft der Agrarwirtschaft und die Rolle der Pflanzenzüchtung aus Sicht von Politik, Wissenschaft und Landwirtschaft.
Eine hohe Akzeptanz für den Muster-Vermehrungsvertrag für Getreide und Grobleguminosen vermelden der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter (BDP) und der Bundesverband Deutscher Saatguterzeuger (BDS).