Es wird ernst: ab Dezember 2020 benötigen alle Beizgeräte einen TÜV

27.09.2019

Gemäß vom April 2019 geänderter Pflanzenschutz-Geräteverordnung (PflSchGerätV) müssen stationäre und mobile Beizgeräte mit einer Chargengröße größer oder gleich 5 kg oder mit kontinuierlicher Beizung bis zum 31. Dezember 2020 erstmals und dann nach jeweils sechs Kalenderhalbjahren durch eine Kontrollstelle geprüft werden. Bitte informieren Sie sich frühzeitig bei der zuständigen Stelle Ihres Bundeslandes; nach unseren Informationen sind die Untersuchungskapazitäten völlig unzureichend, vor allem wenn sich alle Betroffenen erst im Jahr 2020 darum kümmern. Eine Möglichkeit der Information findet sich hier. Eine weitere Alternative ist die Website der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.