Pflanzenschutz in der Landwirtschaft - Antwort der Bundesregierung

29.04.2022

In der aktuellen Antwort (Drucksache 20/1394) befasst sich die Bundesregierung mit dem Einsatz und der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in Deutschland als auch in der EU und teilweise auch mit Blick auf die globale Situation. Dargestellt wird unter anderem der Absatz der Pflanzschutzmittel in den letzten Jahren, dies muss jährlich an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit gemeldet werden. So schwanken die Absatzzahlen von Wirkstoffen um die 30.000 Tonnen; dies zeigt den „Einfluss der Witterung“. Weiterhin ist der Antwort zu entnehmen, dass „die Bundesregierung die Schaffung elektronischer Datenerhebungssysteme für die Erfassung der Aufzeichnung der Anwendungsdaten von Pflanzenschutzmitteln prüft. Für die Kontrolle der Aufzeichnungen der Anwender sind laut Pflanzenschutzgesetz die Länder zuständig.“ Hinsichtlich der Reduzierung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln kann der Antwort folgendes entnommen werden: „Auch die EU-Kommission hat sich im Bereich des Umwelt-, Klima- und Ressourcenschutzes ehrgeizige Ziele gesetzt. So schlägt sie in der Farm-to-Fork-Strategie vor, die Verwendung und das Risiko von Pflanzenschutzmitteln insgesamt bis zum Jahr 2030 um 50 Prozent zu reduzieren. Die Bundesregierung begrüßt diesen im Einklang mit den Zielen ihres Koalitionsvertrags stehenden Vorschlag. Erste Rechtstexte zur Umsetzung der Farm-to-Fork-Strategie im Bereich des Pflanzenschutzes will die EU-Kommission in nächster Zeit mit der Vorlage einer überarbeiteten Richtlinie zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (2009/128/EG) vorlegen. Dieser Vorschlag bleibt zunächst abzuwarten.“