Greening-Anforderungen insgesamt erfolgreich umgesetzt
Die Umsetzung des Greenings in Deutschland ist unter dem Strich in diesem Jahr erfolgreich verlaufen, stellte der Deutsche Bauernverband (DBV) fest. Die angebotenen Alternativen zur Umsetzung der Ökologischen Vorrangflächen wurden in der Tendenz ähnlich stark bzw. noch stärker als im Vorjahr in Anspruch genommen. Ausnahme sind die Puffer-, Rand- und Blühstreifen, die wegen ihrer Komplexität und hoher Sanktionsrisiken von weniger Betrieben angelegt worden sind. Der DBV zieht aus diesen Ergebnissen die Schlussfolgerung, dass das Greening weiter stark vereinfacht werden muss. Die jüngsten Vereinfachungsvorschläge der EU-Kommission zum Greening führten hingegen zu weiteren Einschränkungen des Greenings, kritisierte der Bauernverband.
56 Prozent der Landwirte mit Betrieben über 30 Hektar geben nach repräsentativen Ergebnissen des Konjunkturbarometers Agrar an, Zwischenfrüchte als Ökologische Vorrangflächen angelegt zu haben. Dies sind 2 Prozent mehr als im letzten Jahr. Auch ist die durchschnittliche Zwischenfruchtfläche je Betrieb leicht angestiegen. Damit steigt der Zwischenfruchtanbau auf geschätzt über 900.000 Hektar an. Auch die Stilllegungsflächen bzw. Brachen auf Ackerflächen haben zugenommen. Nach Angaben der amtlichen Statistik sind 308.000 Hektar beihilfefähige Fläche stillgelegt worden, was gegenüber dem Vorjahr ein Plus von 5.000 Hektar ausmacht. Tendenziell zugenommen hat auch das Anpflanzen von Landschaftselementen wie Hecken, Baumreihen und Feuchtbiotopen.
Zudem wurden deutlich mehr Leguminosen als weitere Möglichkeit zur Anlage von Ökologischen Vorrangflächen angebaut. Der Anbau von Körnerleguminosen auf Ackerflächen nahm nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes in 2016 um 27.000 auf 187.000 Hektar zu. Der Anbau heimischer Leguminosen wurde ausgeweitet; doch erlebten viele Landwirte bei der diesjährigen feuchten Witterung schwierige Wachstums- und Erntebedingungen. Vor zwei Jahren lag der Anbau von Körnerleguminosen noch bei 92.000 Hektar. Sollte sich jedoch EU-Agrarkommissar Phil Hogan mit seinem Vorschlag durchsetzen, die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Ökologischen Vorrangflächen generell zu verbieten, dürfte der Leguminosenanbau nach Einschätzung des DBV wieder einbrechen. Auch die Brachflächen würden stark zurückgehen, wenn Landwirte entsprechend den aktuellen Vorschlägen der EU-Kommission ihre Flächen in dem jeweiligen Kalenderjahr mindestens neun Monate stilllegen müssen. Um zum Beispiel Winterraps als Folgefrucht anbauen zu können, wäre die Brache als Ökologische Vorrangfläche für die Landwirte nicht mehr anwendbar.
Während in diesem Jahr die Betriebe die Möglichkeit zur Anlage von Ökologischen Vorrangflächen stärker nutzten, ist der Anteil der Betriebe, die Puffer-, Rand- und Blühstreifen anlegten, nach Ergebnissen des Konjunkturbarometers von 24 Prozent (2015) auf 20 Prozent (2016) gesunken. Viele Landwirte werden offenbar durch Auflagen und Sanktionsrisiken davon abgehalten, solche Streifen anzulegen, wie die Antworten auf die Frage zeigen, warum keine Puffer-, Rand- und Blühstreifen angelegt wurden. 30 Prozent der Landwirte, die keine derartigen Streifen anlegten, geben an, dass die Auflagen zu kompliziert seien. 2015 sahen dies nur 19 Prozent so. 10 Prozent sind der Auffassung, dass die Sanktionsrisiken zu groß seien (2015: 5 Prozent).