Einführung der QSS-BeiZplus-Zertifizierung

01.02.2022

Am 14.01.2022 hat die Mitgliederversammlung des GFZS die Einführung des neu entwickelten und vom Julius Kühn-Institut (JKI) anerkannten QSS-BeiZplus-Zertifizierungssystems beschlossen. Dieses Zertifizierungssystem stellt eine Erweiterung des bisherigen Qualitätssicherungssystems für Z-Saatgut (zukünftig: QSS-Basis-Zertifizierung) dar und steht allen Aufbereitern von Z-Saatgut offen, die moderne Beizmittel anwenden möchten, welche mit entsprechenden BVL-Anwendungsbestimmungen versehen sind. Denn derartige Beizmittel dürfen ab dem 01.06.2022 nur noch in professionellen Saatgutbehandlungseinrichtungen angewendet werden, die in der Liste "Saatgutbehandlungseinrichtungen mit Qualitätssicherungssystemen zur Staubminderung" des JKI aufgeführt sind. Voraussetzung für die Teilnahme am QSS-BeiZplus-System ist neben einem gültigen Aufbereitungslizenzvertrag, dass auf der zu zertifizierenden Anlage - im Durchschnitt über drei Jahre - zum überwiegenden Teil zertifiziertes Saatgut aufbereitet wird. Idealerweise liegt dieser Wert > 70 %. Teilnehmende Betriebe müssen die Anforderungen gemäß JKI-Richtlinie 5-1.1 („Verfahren und Anforderungen an Saatgutbehandlungseinrichtungen zur Eintragung in die Liste der Saatgutbehandlungseinrichtungen mit Qualitätssicherungssystemen zur Staubminderung“) erfüllen.

Der dreistufige Systemaufbau, bestehend aus einer akkreditierten Zertifizierungsstelle, unabhängigen Auditoren und dem GFZS als erfahrenen Systemgeber, stellt eine ordnungsgemäße und nachhaltige Saatgetreidebehandlung sicher. Vor Ort werden kritische Punkte der Saatgetreideproduktion anhand einer modularen Checkliste von QSS-Auditoren kontrolliert. Die Zertifizierungsstelle erteilt das Zertifikat, mit dem anschließend die zur Nutzung der Beizmittel notwendige JKI-Listung beantragt werden kann.

Aufbereiter von Z-Saatgut mit der QSS-BeiZplus-Zertifizierung erfüllen nicht nur die Anforderungen gemäß JKI-Richtlinie 5-1.1 (www.julius-kuehn.de/saatgutbehandlungseinrichtungen-beizstellen) sondern auch automatisch alle Voraussetzungen für QSS. Die Basis-Zertifizierung bleibt darüber hinaus für alle anderen Aufbereiter, insbesondere nicht beizende oder ökologisch wirtschaftende Betriebe, wie gewohnt erhalten. Eine Anmeldung zu QSS-BeiZplus ist ab Februar 2022 beim GFZS möglich. Bei Rückfragen können Sie sich gern an die GFZS-Geschäftsstelle wenden. Die QSS-BeiZplus-Systemunterlagen finden Sie unter www.z-saatgut.de.