Bioökonomierat fordert politischen Gestaltungswillen für Innovationen der Landwirtschaft

22.01.2019
Bioökonomierat

Zum Auftakt der Internationalen Grünen Woche 2019 beraten mehr als 60 Ernährungs- und Landwirtschaftsminister über Digitalisierung und Zukunftstrends. Der Bioökonomierat fordert mit Blick auf die Zukunftstrends der Branche eine Novellierung des europäischen Gentechnikrechts.

Der Bioökonomierat erwartet, dass die Land- und Ernährungswirtschaft von morgen zunehmend von einem Zusammenspiel aus digitalen und biologischen Innovationen geprägt wird. Biologische und digitale Innovationen ergänzen und befördern sich gegenseitig. Beispielsweise können in der Pflanzenzüchtung nun große Mengen genetischer Daten nach gewünschten Eigenschaften durchsucht werden. Dies macht die Züchtung von Pflanzen schneller und weniger fehleranfällig. Äcker können mit Hilfe von Apps, die Wetter-, Pflanzen- und Bodendaten auswerten, nachhaltiger bewirtschaftet werden. Diese Erkenntnisse ermöglichen einen geringeren Einsatz von Chemikalien und Wasser, aber auch die Entwicklung von neuen Produkten, wie mikrobiellen Bodendünger. Auf der Internationalen Grünen Woche werden einige dieser Innovationen vorgestellt.

Wie die Diskussion zu Digitalisierung in Deutschland zeigt, ist politischer Gestaltungswille gefordert. Digitalisierung und biologische Innovationen finden nicht im freien Raum statt, sondern erfordern Infrastruktur und Rahmenbedingungen, die dem aktuellen Stand der Technologie entsprechen. Der Bioökonomierat fordert mit Blick auf die Zukunftstrends der Branche eine Novellierung des europäischen Gentechnikrechts. 2019 bieten sich die Chance und das optimale Zeitfenster, um mit dem neuen EU-Parlament die Novellierung auf die politische Tagesordnung zu setzen, damit die EU-Kommission diese zeitnah anstoßen kann. „Die Initiative und die Unterstützung der deutschen Regierung für eine Aktualisierung der Gesetze, die noch aus den 1990er Jahren stammen, ist in Brüssel besonders wichtig“, erklärt Christine Lang, Ko-Vorsitzende des Bioökonomierats. „Zudem muss der Dialog mit den führenden Innovationsstandorten auch außerhalb der EU geführt werden“, fordert Joachim von Braun, Ko-Vorsitzender des Bioökonomierats. „Staaten wie die USA, China und Japan sind dabei, ihre Rechtsrahmen zu aktualisieren und entsprechende Standards für biologische und digitale Innovationen zu schaffen“. Wenn sich hier sehr unterschiedliche Zulassungs- und Kennzeichnungsverfahren entwickeln, hat dies Auswirkungen auf den Innovationsstandort Europa und erschwert eine transparente und verlässliche Kennzeichnung von Lebensmitteln für Verbraucher.

 

Über den Bioökonomierat:

Der Bioökonomierat berät die Bundesregierung bei der Umsetzung der Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030 auf dem Weg zu einer biobasierten Wirtschaft. Das Ziel des Rates ist es, in Deutschland sektorübergreifend eine wissensbasierte Bioökonomie zu etablieren. Sie bringt neue, nachhaltig erzeugte Produkte und Dienstleistungen hervor und vereint demnach ökonomisches Wachstum mit dem Ziel ökologischer Verträglichkeit. Als unabhängiges Beratungsgremium für die Bundesregierung wurde der Bioökonomierat 2012 durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) einberufen. Geführt wird der Rat von den beiden Vorsitzenden Prof. Dr. Christine Lang sowie Prof. Dr. Joachim von Braun. Seine 17 Mitglieder decken mit ihrem Sachverstand das Thema Bioökonomie inhaltlich in großer Breite ab, suchen nach Wegen für nachhaltige Lösungen und stellen ihre Erkenntnisse in einen globalen Kontext. Der Rat führt einen offenen Dialog mit der Gesellschaft. Zudem gibt er Empfehlungen, wie Aus- und Weiterbildung sowie Forschung und Entwicklung optimal gefördert werden können. Die Tätigkeit des Rates orientiert sich an langfristigen Zielen sowie an aktuellen politischen Anforderungen.