BDP: Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu neuen Züchtungsmethoden ist Rückschritt für Landwirtschaft und Gesellschaft

25.07.2018
Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e.V.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute sein Urteil zur Bewertung von Pflanzen, die mit Hilfe neuer Mutageneseverfahren wie dem Genome Editing entwickelt wurden, veröffentlicht. Unabhängig von der Art der Veränderung stuft das Gericht Pflanzen aus Mutagenese pauschal als gentechnisch veränderte Organismen (GVO) ein. Danach folgt der EuGH einer rein prozessbezogenen Betrachtung und lässt das entstandene Produkt außer Acht. „Der EuGH ignoriert mit seinem Urteil die wissenschaftliche Bewertung der Experten europäischer und nationaler Behörden, nach der Pflanzen, die sich nicht von klassisch gezüchteten unterscheiden, nicht als GVO einzustufen sind“, kritisiert Stephanie Franck, Vorsitzende des Bundesverbandes Deutscher Pflanzenzüchter e.V. (BDP) die Entscheidung des Gerichts.

Der BDP sieht in dem Urteil eine deutliche Abkehr von Innovationen und Fortschritt in der Landwirtschaft. Dies ist umso bedenklicher, als entsprechende Produkte in anderen Ländern bereits ohne Regulierungsauflagen in den Markt kommen. Mit Blick auf die lange Tradition und Erfahrung der Pflanzenzüchtung sind die Züchter überzeugt, dass Pflanzen, die mit Hilfe neuer Züchtungsmethoden entwickelt wurden, nicht den Regulierungsanforderungen des Gentechnikrechts unterliegen sollten, wenn sie auch auf natürliche Weise oder durch die Anwendung lang anerkannter klassischer Züchtungsmethoden hätten entstehen können.

Offen bleiben die möglichen Auswirkungen auf den weltweiten Handel. Konkret stellt sich die Frage, wie künftig mit Importprodukten aus dem Ausland umgegangen wird, die unter Anwendung der neuen Züchtungsmethoden entstanden sind. „Wir appellieren an die politischen Entscheidungsträger, verlässliche Standards für Importe zu schaffen“, erklärt Franck.

Zum Hintergrund:

Angestoßen durch die Klage französischer Umweltverbände gegen die nationale Umsetzung der EU-weiten Gentechnikgesetzgebung hatte der oberste Gerichtshof Frankreichs den EuGH im Oktober 2016 mit einem Vorabentscheidungsverfahren zur Bewertung neuer Mutageneseverfahren beauftragt. Im Fokus stand vor allem die Frage, ob Pflanzen, die mit Hilfe gezielter Mutagenese entwickelt wurden, der Definition eines „gentechnisch veränderten Organismus“ unterliegen und entsprechend zu regulieren sind. Dies wurde nun durch den EuGH bestätigt, obwohl der zuständige Generalanwalt in seiner Stellungnahme im Januar 2018 für eine differenzierte Betrachtung so erzeugter Pflanzen plädiert und eine generelle Einstufung als GVO zurückgewiesen hatte.