Antrag zu Neonikotinoide-Verbot abgelehnt

15.03.2018
Deutscher Bundestag

Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft hat sich am 14. März 2018 gegen ein Freilandverbot für Neonikotinoide ausgesprochen. Mit der Mehrheit der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, AfD und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen wurde ein entsprechender Antrag der Grünen abgelehnt, der als Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes die Mitwirkung des Parlaments an Rechtsetzungsakten der EU vorgelegt worden war.Die Abgeordneten hatten darin die Bundesregierung aufgefordert, aus Gründen des vorsorgenden Schutzes von Bestäubern den von der EU-Kommission unterbreiteten Vorschlag eines Verbots der Freilandanwendung von Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam auf EU-Ebene zu unterstützen und zuzustimmen. Durch ein EU-Freilandverbot für bienengiftige Neonikotinoide könne die Gefährdung der Honig- und Wildbienen reduziert werden. "Denn diese Stoffe gefährden Bienen massiv", hieß es zur Begründung aus der Fraktion. Auch die SPD begrüßte den Vorschlag der EU-Kommission, lehnte den Grünen-Antrag jedoch ab. Die Sozialdemokraten würden in dieser Frage eine gemeinsame Position mit dem Landwirtschaftsministerium anstreben. Die Linke hingegen unterstützte die Forderung der Grünen, weil dem "Bienensterben Einhalt geboten werden muss". Die FDP befürwortete den Ansatz einer EU-einheitlichen Regelung, gab aber zu bedenken, dass Verbote in der Praxis den Landwirten nicht helfen. Es brauche eine Strategie, die infolge eines Verbots den Anbau bestimmter Kulturpflanzen, wie zum Beispiel Raps, nicht infrage stellt. Die AfD verwies auf die bereits strengen Auflagen im Umgang mit den Wirkstoffen. Alternative Angebote würden die bisher eingesetzten Pflanzenschutzmittel nicht ersetzen können, ohne zu wirtschaftlichen Verlusten in der Landwirtschaft zu führen. Die Union erklärte, sich den Begründungen der Kommission für ein Freilandverbot nicht zu verschließen. Ein vorschnelles Verbot würde jedoch die Resistenzbildung bei den dann noch verbleibenden Mitteln erhöhen. Deshalb sei die Zulassung neuer zielgerichteter Wirkstoffe nötig, um die durch Verbote entstehende Lücke zu schließen. Ein Vertreter der Bundesregierung sprach sich ebenfalls gegen den Antrag aus und empfahl, einen für diesen März von der EU-Kommission angekündigten weiteren Verordnungsvorschlag abzuwarten. Sobald dieser vorliege, wolle die Bundesregierung eine Stellungnahme dazu abgeben.