Aktueller Stand zur Neuregelung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln

01.09.2022

Bekanntermaßen ist am 22. Juni 2022 der Vorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln durch die Europäische Kommission veröffentlicht worden. Die aktuell bestehende Richtlinie soll in Zukunft durch eine Verordnung abgelöst werden, damit ist sie unmittelbar in allen Mitgliedstaaten gültig. Schwerpunkte der Vorschläge sind die Reduzierung der Menge und des Risikos von Pflanzenschutzmittel (PSM) um 50 Prozent. Hinzu kommt, dass auch die „besonders gefährlichen“ Pflanzenschutzmittel um 50 Prozent reduziert werden sollen – das sind vor allem die PSM, die als Substitutionskandidaten eingestuft sind. Die Verwendung in sensiblen Gebieten soll ebenfalls eingeschränkt bzw. untersagt werden. Die enthaltene Definition von sensiblen Gebieten ist sehr weit gefasst und noch unklar. In jedem Fall werden Anwendungen nicht nur im landwirtschaftlichen Bereich, sondern auch im öffentlichen bzw. privaten Bereich betroffen sein (Parks etc.). Bemerkenswert ist im Übrigen auch, dass der Vorschlag nicht zwischen chemisch-synthetischen PSM und biologischen PSM unterscheidet; er spricht generell von Pflanzenschutzmitteln.

Wir können uns auf eine muntere und sicherlich auch lange Diskussion einstellen. Der Bundesrat wird über die Mitsprache der Bundesländer eine immens große Rolle spielen. Wir erwarten sowohl in der aktuellen als auch in der kommenden Ratspräsidentschaft (Tschechien bzw. Schweden) kein großes Vorankommen; die skandinavischen Länder gelten als Kritiker des Vorschlages. Im europäischen Parlament ist der sogenannte ENVI Ausschuss federführend (Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit), im Bundestag und -rat der Agrarausschuss. Aktuell wird im Bundesrat der Vorschlag in den beteiligten Ausschüssen erörtert.

Offenbar wird die breite Kritik in den Bundesländern allerdings aufgenommen. So hat sich auch der Agrarausschuss des Bundesrates zu Beginn der Woche skeptisch geäußert.

Einer entsprechenden Meldung der AgE ist zu entnehmen: …die geplante Brüsseler Verordnung zu Pflanzenschutzmitteln sei ungeeignet, um die von der EU-Kommission genannten Ziele zu erreichen. Vielmehr sei zu befürchten, dass der Vorschlag zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand an Bürokratie und Kosten sowie zu einem Rückgang und einer erheblichen Verteuerung der landwirtschaftlichen Erzeugung führen werde. Das betreffe insbesondere den vor allem in Deutschland überproportional hohen Anteil an gemeldeten Schutzgebieten mit einem zu erwartenden vollständigen Verbot des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln sowie umfangreiche Dokumentations‑, Kontroll-, Register- und Berichtspflichten.

Schon jetzt möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Sie sich als Unternehmen oder Privatperson an der öffentlichen Konsultation beteiligen können, diese finden Sie hier:
Pestizide – nachhaltige Verwendung (aktualisierte EU-Vorschriften) (europa.eu)

Selbstverständlich kann in der Muttersprache geantwortet werden. Die Geschäftsstelle ist derzeit dabei, eine Positionierung zu erarbeiten. Aber wichtig in diesem Fall ist auch die authentische Stimme aus der Praxis!
Den kompletten Verordnungsvorschlag in Deutsch finden Sie hier:
SUR Proposal R1 - version for RSC meeting clean LW (004) - additional changes from table (003) (europa.eu)