Abschlussbericht über den zeitlich befristeten Versuch zum Inverkehrbringen von Populationen

30.05.2022

Mit der Entscheidung (2014/150/EU) war es möglich, zeitlich befristet Populationen der Arten Hafer, Gerste, Weizen und Mais als Saatgut in den Verkehr zu bringen. Populationen erfüllen nicht die Einheitlichkeit einer Sortendefinition. In der Richtlinie 66/402/EWG sind besondere Anforderungen an die Erzeugung und das Inverkehrbringen von Getreidesaatgut festgelegt. Diese Bestimmungen untersagen das Inverkehrbringen von Saatgut, das keiner Sorte angehört. Daher war es notwendig für das Inverkehrbringen von Populationen eine Regelung zu schaffen. An diesem Versuch nahmen acht Mitgliedstaaten teil, dazu gehörte auch Deutschland. Insgesamt wurden 46 Populationen zugelassen, in der Hauptsache handelte es sich um Weizen (84 %). Saatgut hingegen wurde von 26 Populationen erzeugt und von 22 in den Verkehr gebracht. Die beteiligten Mitgliedstaaten nahmen unterschiedliche Untersuchungen vor, so führte Italien umfangreiche Analysen zur Morphologie durch und Deutschland fokussierte sich auf das Ertragspotenzial und die Krankheitsanfälligkeit. Im Ergebnis kann man festhalten, dass Populationen sich in Ertrags-, Qualitäts- und Resistenzmerkmalen unterscheiden. Eine eindeutige Identifizierung von Populationen im Rahmen der regelmäßigen Feldbegehungen ist nicht sichergestellt. Es können nur der Gesundheitszustand, das Aussehen und das mögliche Vorhandensein anderer Pflanzenarten beurteilt werden. Die Identität des Saatguts kann durch die Festlegung von Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit und ein Kontrollsystem sichergestellt werden. Gemäß des Bundessortenamtes kann abschließend festgehalten werden, dass „das Konzept der Populationen dann erfolgreich war, wenn Netzwerke und Lieferketten zeitgleich dazu entwickelt wurden.“

Wenn Sie an weiteren Informationen interessiert sind, dann schauen Sie gerne hier nach: Populations_FinalReport_2022.pdf (bundessortenamt.de).