Im Jahr 2008 trat in Süddeutschland erstmalig das Syndrome Basses Richesses (SBR) an Zuckerrüben auf. Seitdem hat sich die Situation verschärft. Ursache dafür ist die enorme Anpassungsfähigkeit der Schilf-Glasflügelzikade, diese überträgt als Schaderreger (Vektor) zwei bakterielle Krankheiten auf die Zuckerrübe. Dazu zählt auch das SBR-Krankheitsbild. Kennzeichnend hierfür sind die verformten und kleinen, weichen Rübenkörper, welche nur sehr niedrige Zuckergehalte aufweisen.
Das BVO-Info Ausgabe März 2025 mit folgenden Themen ist erschienen:
- Vormarsch des SBR in mehr als nur der Zuckerrübe
- Sortenschutz – Überarbeitung der Rechtsvorschriften
- Aktuelle Entwicklungen im Bereich der Züchtungsmethoden
Die Verordnung über den gemeinschaftlichen Sortenschutz ((EG) 2100/94) wurde 1994 erlassen, um eine Regelung für die Erteilung des gemeinschaftlichen Sortenschutzes zu schaffen. Dabei geht es insbesondere um Rechte des geistigen Eigentums. 1995 wurde für die harmonisierte Durchführung der Verordnung das gemeinschaftliche Sortenamt (CPVO) gegründet. Die Kommission sieht sich angesichts des langen Durchführungszeitraums der Verordnung gezwungen, diese zu überprüfen.