Gentechnik und Saatgut - Ergebnisse der Überwachung durch die Bundesländer im Analysejahr 2016
Im Analysejahr 2016 (01.10.2015 – 30.09.2016) haben die amtlichen Untersuchungsstellen der Bundesländer nach Angaben der LAG (Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Gentechnik) insgesamt 941 Saatgut-Untersuchungen von 11 verschiedenen Kulturpflanzenarten durchgeführt. Mais und Raps (Winter- und Sommerraps) nahmen hierbei einen Anteil von 55 Prozent bzw. 33 Prozent ein. Erstmals wurden in diesem Jahr auch 22 Luzerne-Saatgutproben auf GVO-Anteile untersucht. Im Analysejahr 2016 gab es unter allen untersuchten Saatgutpartien nur drei Positivfunde bei Mais. Der Anteil GVO-positiver Proben lag bei Mais im Jahr 2016 mit 0,6 Prozent erneut unter dem Wert des Vorjahres (2015: 1,4 Prozent). Im Gegensatz zu den Vorjahren 2014 und 2015 wurden 2016 in keiner der untersuchten Sojasaatgutpartien gentechnisch veränderte Anteile nachgewiesen. Beim Raps gab es auch im Jahr 2016, wie bereits in den Vorjahren, keine GVO-Positivfunde.
Die Saatgutüberwachung in Deutschland liegt in der Zuständigkeit der Bundesländer. Die Ergebnisse der amtlichen Untersuchungen von Saatgut werden regelmäßig von den Bundesländern veröffentlicht. Die Probenahmen und Analysen erfolgen in der Regel zeitlich so abgestimmt, dass im Fall eines GVO-Nachweises das betroffene Saatgut rechtzeitig eingezogen werden kann und es nicht zur Aussaat gelangt. Beprobt werden inländisch erzeugte Saatgutpartien und auf dem Markt befindliches Saatgut, sowie importiertes Saatgut. Mindestens 10 Prozent der in Deutschland zur Anerkennung vorgestellten Saatgutpartien sollen untersucht werden. In der EU gibt es aktuell nur Sorten einer einzigen zum Anbau zugelassenen Pflanzenlinie, den Maiszünsler-resistenten Mais MON810, für den jedoch in Deutschland seit 2009 ein nationales Anbauverbot gilt. Nach Inkrafttreten der Richtlinie (EU) 2015/412 vom 11. März 2015 hat Deutschland für MON810 und weitere aktuell zur Entscheidung über den Anbau in der EU anstehende gentechnisch veränderte Pflanzen die sogenannte „opt-out“ Möglichkeit genutzt. Demnach wird Deutschland, wie weitere EU-Mitgliedstaaten auch, von einer Anbaugenehmigung für Produktionszwecke dieser GVO ausgenommen.