Nachbau melden - Züchtungsfortschritt sichern
05.04.2016
Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH
In den nächsten Tagen erhalten Landwirte per Post die Unterlagen zur Nachbauerklärung. Im Auftrag der Pflanzenzüchter bittet die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) Landwirte um ihre Nachbauauskunft für das Anbaujahr Herbst 2015/Frühjahr 2016. Angaben zur Erklärung des Nachbaus können grundsätzlich bis zum 30.06.2016 per Post oder online unter www.stv-bonn.de eingereicht werden.
Alternativ kann die Nachbaugebühr auch eigenständig ermittelt und beglichen werden. In diesem Fall gilt ebenfalls die Frist 30.06.2016. Orientierung gibt der Nachbauratgeber, der neben der Vertragssortenliste wichtige und umfassende Informationen für den Umgang mit Saat- und Pflanzgut und zu den rechtlichen Rahmenbedingungen des Nachbaus enthält.
Zum Hintergrund:
Landwirte dürfen im eigenen Betrieb erzeugtes Erntegut bestimmter Arten dann zu Saatzwecken im eigenen Betrieb erneut einsetzen, wenn sie die Nachbaubedingungen erfüllen, d. h., die Nachbaugebühren rechtzeitig bezahlen und auf ein konkretes Auskunftsersuchen gegenüber der STV Auskunft erteilen. Nachbaugebühren sind gemäß der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs bis zum Ende des jeweiligen Wirtschaftsjahres (also bis 30.06.), in dem Nachbau betrieben wurde, zu zahlen. Die Zahlungspflicht besteht unabhängig davon, ob zuvor ein Auskunftsersuchen der STV beantwortet oder von dieser eine Zahlungsaufforderung verschickt wurde. Die STV empfiehlt, den vollständigen Nachbau bis zum 30.06.2016 zu melden. Denn dann wird eine Rechnung mit einem Zahlungstermin, der nach dem 30.06. liegt, erstellt.