Bundesregierung: Saatgutbeizung ist integrierter Pflanzenschutz

11.03.2016

Im Rahmen der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die Bundesregierung klargestellt, dass der integrierte Pflanzenschutz gemäß § 2 des Pflanzenschutzgesetzes sowohl vorbeugende Maßnahmen als auch direkte Bekämpfungsmaßnahmen, die so spezifisch wie möglich gegen den jeweiligen Schaderreger wirken sollen, beinhaltetDer chemische Pflanzenschutz ist hiervon nicht ausgeschlossen.

Andere Anwendungen sollen aber Vorrang haben. Zum Beispiel dient das zugelassene Beizmittel Mesurol (Wirkstoff Methiocarb) der Bekämpfung der Fritfliege und als Repellent gegen Vogelfraß in Mais und wirkt auf diese Schaderreger bei gleichzeitig nur sehr geringer Exposition auf andere Nicht-Zielorganismen, da über 90 Prozent der Bodenoberfläche bei der Anwendung ohne Kontamination bleibt. Die Eiablage der Fritfliege erfolgt im auflaufenden Mais. Eine Bekämpfung der Fritfliegen ist entweder über gebeiztes Saatgut oder eine Flächenbehandlung mit Pyrethroiden bis zum Drei-Blattstadium des Maises möglich. Die Wirkung der Beizung hat im Vergleich zur Flächenspritzung deutlich geringere Nebenwirkungen auf Nicht-Zielorganismen. Zum Beispiel liegt bei gängigen Fungiziden im Getreide die bei der Beizung gezielt ans Korn gebrachte Aufwandmenge in der Regel zwischen 10 und 50 g Wirkstoff je Hektar bei maximal zulässigem Saatguteinsatz je Hektar. Damit liegt die Aufwandmenge an Wirkstoffen etwa zehnfach niedriger als bei einer fungiziden Flächenspritzung im Getreide, bei der meist je nach Mittel um 200 bis über 500 g Wirkstoff je Hektar auszubringen sind.