Pflanzenschutz: Bekämpfung der Feldmausplage
Aufgrund des in diesem Jahr in verschiedenen Regionen Deutschlands starken Auftretens von Feld- und Erdmaus, erteilte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) am 12.08.2015 Zulassungen in Notfallsituationen (Art. 53 VO (EG) Nr. 1107/2009) zum Einsatz von zwei Rodentiziden in verschiedenen Anwendungsgebieten.Wie der Pflanzenschutz-Warndienst des Landes Sachsen-Anhalt Ende Juli bekannt gab, wiesen die Daten der amtlichen Schaderregerüberwachung seit Herbst 2014 eine zunehmende Feldmausaktivität im Bereich des Ackerlandes, aber auch auf dem Grünland aus. Vor allem in den klassischen Risikogebieten sei ein deutlicher Anstieg der Feldmausschäden auf vielen Flächen beobachtet worden. Auch von Feldmäusen ansonsten gemiedene Kulturen, wie z.B. Mais, wiesen Schäden auf. Dies führte zu dem Schluss, dass die Population noch immer äußerst aktiv ist.
Häufig werde bereits seit Juni eine Abwanderung der Feldmäuse aus Getreide- und Rapsbeständen in benachbarte Kulturen, wie Zuckerrüben und auch Kartoffeln beobachtet. Auch in den Rückzugsgebieten nehme die Feldmausdichte zu. Damit sei eine potenzielle Gefährdung der Herbstsaaten auf vielen Flächen gegeben. Aus diesen Gründen hatten viele Bundesländer unter der Federführung Sachsen-Anhalts einen Sammelantrag über die Zulassungen für Notfallsituationen beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gestellt. Denn wenn eine Gefahr anders nicht abzuwehren ist, kann das BVL kurzfristig das Inverkehrbringen eines Pflanzenschutzmittels für eine begrenzte und kontrollierte Verwendung und für maximal 120 Tage zulassen. Rechtsgrundlage ist Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009.
Die Zulassungen für Notfallsituationen gelten bundesweit. Allerdings muss jede der genannten Anwendungen im Einzelfall durch den Pflanzenschutzdienst genehmigt bzw. geprüft werden. Die Modalitäten des Antragsverfahrens werden über die jeweiligen Pflanzenschutzdienste und unter www.isip.de veröffentlicht.