Zulassung für „Actellic 50“ bis 31.12.2015 verlängert
Im Rahmen des laufenden Verfahrens für die Erneuerung der Zulassung des Vorratsschutzmittels „Actellic 50“ hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Gültigkeit der alten Zulassung erneut verlängert. Dieser erneuten Verlängerung war ein Schreiben des BVO an das BVL vorangegangen, in welchem der Verband die Bedeutung des Vorratsschutzes und des Wirkstoffs Pirimiphos-methyl für das Resistenzmanagement betont hatte.
Im Juni diesen Jahres hatte der Zulassungsinhaber des Vorratsschutzmittels „Actellic 50“, die Syngenta Agro GmbH, mittgeteilt, dass die bereits mehrfach verlängerte Zulassung des Mittels in Deutschland voraussichtlich Ende August auslaufen wird. Hintergrund war die Forderung einer der beteiligten Bewertungsbehörden Gutachten vorzulegen, die belegen dass Wasserorganismen nicht durch die Ausdünstungen von lagerndem Getreide geschädigt werden, das mit „Actellic 50“ behandelt worden ist.
Da in Deutschland die Palette an Vorratsschutzmittel zur Bekämpfung von Insekten bereits jetzt sehr eingeschränkt ist, hatte sich der BVO direkt nach Bekanntwerden mit einer Stellungnahme an das BVL gewandt. BVO-Geschäftsführer Martin Courbier hatte darin auf die Bedeutung des Vorratsschutzes für den Erhalt der Qualität von Erntegütern, wozu auch Saatgetreide gehört, während der Lagerung hingewiesen und gefordert, die gesunde Saatgutlagerung nicht durch eine weitere Einschränkung der wenigen verbliebenen Vorratsschutzmaßnahmen zu gefährden.
Das BVL hat im Rahmen des laufenden Verfahrens zur Erneuerung der Zulassung von „Actellic 50“ nun die Gültigkeit der alten Zulassung bis zum 31. Dezember 2015 verlängert. Dem Vernehmen nach soll die so gewonnene Zeit im Wesentlichen einer vertieften Nutzenbewertung dienen, gegen die die potentiellen Risiken des Einsatzes von „Actellic 50“ abgewogen werden.
Der BVO hat gegenüber dem BVL bereits signalisiert, dass er für ein eventuelles Fachgespräch zum Thema gern zur Verfügung steht.