Befallsunabhängige Dauerbeköderung zur Nagerkontrolle in Gefahr

30.10.2025

Die befallsunabhängige Dauerbeköderung (BUD) ist nicht nur für Agrarhandelsunternehmen, sondern auch für Saatgutproduzenten ein wichtiges Instrument, um das Saatgut frei von Nagetieren zu halten und Qualitätseinbußen zu vermeiden. Dabei kommen bislang unabhängig vom konkreten Befallsrisiko sog. antikoagulante Biozide (Rodentizide) zum Einsatz. Doch dieser Praxis droht nun von verschiedener Seite deutliche Einschränkungen. Ab dem 30.06.2026 dürfen Antikoagulantien nur noch von geschulten berufsmäßigen Verwendern eingesetzt werden. Auch die Sachkunde nach Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung (PflSchSachkV) wird zukünftig mit einer Frist bis zum 28.07.2027 nicht mehr anerkannt. Die aktuell in Bearbeitung befindlichen Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) und hier die Nr. 523 ("Schädlingsbekämpfung mit sehr giftigen, giftigen und gesundheitsschädlichen Stoffen und Zubereitungen“) bieten voraussichtlich die Möglichkeit, eine auf die Sachkunde nach PflSchSachkV aufbauende Sachkunde zu erlangen, so dass Landwirte und Agrarhändler weiterhin Antikoagulanzien nutzen dürfen. Doch dafür wird eine sehr aufwändige Schulung erforderlich werden.

Auch hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) angekündigt, zum 30.06.2026 das reine Monitoring-System mit Tox-Ködern ohne festgestellten echten Befall zu verbieten. Auch die Einsatzzeit soll auf ca. 35 Tage beschränkt werden (je nach Zulassungsbedingungen). Danach muss eine erneute Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden und ggf. sind die Bekämpfungsmaßnahmen anzupassen.

Neben dem drohenden nationalen Verbot der BUD und den neuen Anforderungen an die Sachkunde drohen der Verwendung von Antikoagulanzien auch EU-seitig deutliche Einschränkungen. Die Zulassung für Biozid-Produkte der sog. Produktart 14 mit antikoagulanten Wirkstoffen wird jeweils für die Dauer von maximal fünf Jahren erteilt. Derzeit findet EU-weit die Bewertung der Verlängerungsanträge dieser Rodentizide statt. Das Biocidal Products Committee (BPC) der Europäischen Chemikalienagentur ECHA hat im Mai 2025 empfohlen, die Zulassung der BUD mit Antikoagulanzien in der EU nicht mehr zu genehmigen. Die Entscheidung liegt nun beim Ständigen Ausschuss für Biozidprodukte der EU. Im Dezember 2025 soll über ein Verbot gesprochen und ggf. entschieden werden.

DER AGRARHANDEL ist Teil einer breiten Verbändegemeinschaft, die jetzt in der „heißen Phase“ versucht, über verschiedene Kanäle zu diesem Thema zu sensibilisieren und die nationalen und europäischen Entscheidungsträger zu überzeugen, dass der Erhalt der BUD unabdingbarer Bestandteil zur Aufrechterhaltung der notwendigen Lebensmittelhygiene ist. Hierzu wurden auch Umfragen über die praktischen Erfahrungen mit Alternativen, rechtliche und fachliche Gutachten eingeholt. Auch versucht die Branche als sog. Plan B Vorschläge zu entwickeln, um die BUD zumindest mit Einschränkungen zu erhalten. Wir halten Sie über die Entwicklungen auf dem Laufenden.