Bundesregierung fördert Züchtung neuer Pflanzensorten

01.06.2023

„Die Bundesregierung will die Züchtung von klimaangepassten und robusten Pflanzensorten unterstützen. Im Koalitionsvertrag sei vereinbart, dass die verschiedenen Ressorts ihren Zuständigkeiten entsprechend unterschiedliche Forschungs- und Entwicklungsansätze im vorwettbewerblichen Bereich der Züchtungsforschung fördern, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (20/6678) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion. Die EU-Kommission habe die Absicht, die europäischen Gentechnikregeln und ihre Folgen zu überarbeiten. Ein konkreter Vorschlag werde voraussichtlich im Juni 2023 veröffentlicht. Damit werde sich entscheiden, inwieweit Gentechnik in der Landwirtschaft eingesetzt werden darf. „Die Transparenz von Pflanzenzüchtungsmethoden wird bei der bevorstehenden Änderung der saatgutrechtlichen Vorschriften der EU eine Rolle spielen“, heißt es in der Antwort. Sollten gentechnische Methoden zur Herstellung von Pflanzensorten angewandt werden, müsse nach einer Marktzulassung eine eindeutige Kennzeichnung des Saat- und Pflanzguts gegeben sein. Diese Regulierung gelte auch für die Methoden der neuen Gentechniken. Mit Blick auf die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Pflanzenzüchtung äußert sich die Bundesregierung folgendermaßen: „Die Pflanzenzüchtungswirtschaft in Deutschland ist gekennzeichnet durch eine große Vielfalt an Unternehmen im Bereich der Pflanzenzüchtung und des Saatguthandels, von denen 58 zumeist kleine und mittelständische Unternehmen eigene Zuchtprogramme unterhalten. Die Kooperation von öffentlicher Forschungsförderung und privatwirtschaftlicher Sortenentwicklung hat sich in Deutschland bewährt und leistet einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Pflanzenzüchtungsunternehmen. Im Sinne auch der künftigen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Pflanzenzüchtungsunternehmen sind die Rahmenbedingungen fortlaufend zu überprüfen und ggf. anzupassen.“

Hinsichtlich einer möglichen Änderung des Sortenschutzrechtes äußert sich die Bundesregierung wie folgt:

„Ein nationaler Alleingang ist hier nicht zielführend, da nur noch für sehr wenige der in Deutschland gezüchteten Pflanzensorten ein nationaler Sortenschutz nach dem Sortenschutzgesetz beantragt wird. Der weit überwiegende Teil der neu gezüchteten Sorten erhält gemeinschaftlichen Sortenschutz. Zur Verbesserung der Durchsetzung der Nachbaubestimmungen wäre es also geboten, die Verordnung über den gemeinschaftlichen Sortenschutz entsprechend anzupassen. Der EU-Kommission ist die Si-tuation bekannt. Konkrete Pläne zur Änderung der Verordnung über den gemeinschaftlichen Sortenschutz gibt es bislang noch nicht.“