Bundesrat fordert Änderungen am Gesetz zur Pflanzengesundheit
Gefährliche Bakterien, Viren, Insekten und Pilzkrankheiten der Pflanzen sind sogenannte Quarantäneschädlinge. Diese können Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse befallen und dabei immense Schäden verursachen. Eine Einschleppung oder Verschleppung dieser Schadorganismen stellt ein besonders hohes Risiko für die landwirtschaftliche Urproduktion, die Sicherstellung der Ernten und der Ernährung, aber auch für die Kulturlandschaft, für Wälder und für Pflanzen in der freien Natur dar. Vor diesem Hintergrund hat sich der Bundesrat in seiner Sitzung vom 26.03. mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Pflanzengesundheit befasst.
Mit diesem Gesetzentwurf sollen die zur Durchführung der Verordnung (EU) 2016/2031 und Verordnung (EU) 2017/625 im Bereich der Pflanzengesundheit erforderlichen Regelungen geschaffen werden, um für alle Beteiligten Rechtssicherheit und Rechtsklarheit herzustellen. Die Verordnung
(EU) 2016/2031 sowie die Verordnung (EU) 2017/625 schaffen die Grundlagen, um der phytosanitären Bedrohung durch gefährliche Schadorganismen der Pflanzen zu begegnen.
Um dieser Bedrohung entgegenzuwirken, sind dort Pflichten, Verbote, Beschränkungen sowie Anforderungen und Maßnahmen festgelegt. Deren Durchführung sowie Kontrolle und Sanktionierung sind national sicherzustellen.
Der Bundesrat sprach sich dafür aus, an dem dafür von der Bundesregierung vorgelegten Gesetz zur Pflanzengesundheit fachspezifische Änderungen vorzunehmen, die sich unter anderem auf eine Klarstellung der Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Ländern und eine bessere Differenzierung der Sanktionen bei Verstößen bezogen. Dabei soll unter anderem das Julius Kühn-Institut eine größere Rolle spielen.