Wissenschaft fordert Anpassung des EU-Gentechnikrechts

01.08.2019

Genau ein Jahr nach dem strittigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Genome Editing haben zahlreiche Wissenschaftler europäischer Institute eine Änderung des EU-Gentechnikrechts gefordert. Wie die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften berichtete, appellierten zum Jahrestag des Urteils am 25. Juli insgesamt 117 Forschungseinrichtungen in einer offenen Erklärung an das neu gewählte Europaparlament und die kommende EU-Kommission, die Nutzung neuer Methoden für die züchterische Verbesserung von Kulturpflanzen wie CRISPR/Cas zu vereinfachen, um die Entwicklung einer nachhaltigen Landwirtschaft in Europa zu ermöglichen. Die Forscher betonen, dass es keine wissenschaftlichen Gründe gebe, identische Veränderungen im Genom abhängig von der Methode der Erzeugung zu machen und völlig unterschiedlich zu regulieren. Pflanzen, die einfache, gezielt mit Genscheren erzeugte Veränderungen enthielten und in die keine fremden Gene eingefügt worden seien, seien von Pflanzen konventioneller Züchtung nicht zu unterscheiden und genauso sicher. Die europäische Gentechnik-Gesetzgebung von 2001 „ist nicht mehr zeitgemäß und berücksichtigt nicht den aktuellen Stand der Wissenschaft“, heißt es in dem Aufruf. Die Wissenschaftler beklagen, dass die aktuelle Regelung vor allem den öffentlich finanzierten Forschungsinstitutionen und kleineren Züchtungsunternehmen schade. Für diese sei es zu teuer und zu aufwändig, die für die Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) vorgeschriebenen langwierigen Verfahren zu absolvieren. Als Konsequenz des EuGH-Urteils werde die Nutzung der neuen Präzisionszüchtungstechnologien das Privileg einer kleinen Gruppe finanzstarker multinationaler Konzerne werden. Das werde dazu führen, dass Europa im Wettbewerb um die Entwicklung neuer Sorten mit verbesserten Eigenschaften zurückfalle. Zudem weisen die Forscher darauf hin, dass das Ergebnis der durch Genom-Editierung erzeugten Veränderungen oft identisch sei mit Mutationen, die spontan in der Natur entstünden, weshalb es im Normalfall unmöglich sei, von der Anwesenheit einer solchen Veränderung auf die Art ihrer Entstehung zu schließen. Dies bedeute, dass die aktuelle restriktive GeBVO-INFO Nr. 7/2019 setzgebung der EU bei importierter Ware durch Kontrollen nicht durchgesetzt werden könne. Die veraltete GVO-Gesetzgebung der EU werde daher zu Störungen des internationalen Handels führen. Die Forscher geben ferner zu bedenken, dass die Menschheit aufgrund der ständig wachsenden Weltbevölkerung, der globalen Erderwärmung und dem kontinuierlichen Verlust an biologischer Vielfalt nie dagewesenen Herausforderungen gegenüberstehe. Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion müssten nachhaltiger und umweltverträglicher werden. Zugleich müsse der Pflanzenanbau an den sich beschleunigenden Klimawandel angepasst werden. Mit der Genom-Editierung könnte zum Beispiel der Einsatz von chemischen Mitteln zur Bekämpfung von Pilzkrankheiten im Weizenanbau deutlich verringert werden, indem man die Gene, die für die Resistenz gegen den Mehltaupilz verantwortlich seien, mit der Genschere minimal verändere. Diese Art von Veränderung existiere bereits in der Natur, aber es wäre extrem schwierig und würde Jahre bis Jahrzehnte dauern, diese Veränderung mit konventioneller Züchtung in moderne, ertragreiche Weizensorten einzubringen. Die EU solle ihre hohen Standards für Nahrungsmittelsicherheit und Umweltschutz in jedem Fall bewahren, betonen die Wissenschaftler. Auch jede nicht als GVO eingestufte Pflanze und deren Produkte würden sorgfältig geprüft.