Omnibus X: Rat will Binnenmarkt für behandeltes Saatgut stärken
Mit dem sogenannten Omnibus-X-Paket verfolgt die EU-Kommission das Ziel, verschiedene Vorschriften im Lebensmittel-, Futtermittel- und Pflanzenschutzrecht zu vereinfachen. Das Gesetzgebungsvorhaben befindet sich nun vor den Trilogverhandlungen zwischen Rat, Europäischem Parlament und Kommission. Besonders für die Saatgutwirtschaft enthält die vom Rat am 30. September 2026 beschlossene Verhandlungsposition einige bemerkenswerte Vorschläge.
Zulassung in einem Mitgliedstaat soll künftig genügen
Der Rat schlägt vor, Art. 28 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 um einen neuen Buchstaben f) zu ergänzen. Danach sollen das Inverkehrbringen und die Verwendung von Saatgut oder anderem Vermehrungsmaterial zulässig sein, wenn das zur Behandlung verwendete Pflanzenschutzmittel in mindestens einem EU-Mitgliedstaat für diese Verwendung zugelassen ist. In der Praxis würde dies einer gegenseitigen Anerkennung von behandeltem Saatgut innerhalb der EU nahekommen. Wäre beispielsweise ein Beizmittel für Winterweizen in Frankreich zugelassen, könnte das damit behandelte Saatgut künftig auch in Deutschland vermarktet und verwendet werden, selbst wenn dort keine entsprechende Zulassung besteht. Für Saatgutunternehmen würde dies viele der heutigen Hürden beim grenzüberschreitenden Vertrieb von behandeltem Saatgut beseitigen.
Mehr Möglichkeiten für Beizstellen
Mit dem vorgeschlagenen neuen Buchstaben fa) soll zudem die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in professionellen Beizanlagen erleichtert werden. Künftig könnte eine deutsche Beizstelle beispielsweise ein in Polen für Zuckerrübensaatgut zugelassenes Beizmittel einsetzen, obwohl dieses Mittel in Deutschland selbst nicht zugelassen ist. Voraussetzung wäre, dass das Mittel ausschließlich zur Saatgutbehandlung verwendet und nicht anderweitig in Verkehr gebracht wird. Insbesondere europaweit tätige Beizstellen könnten dadurch deutlich flexibler arbeiten.
Erleichterungen für Exportgeschäfte
Der ebenfalls vorgeschlagene neue Buchstabe fb) betrifft Saatgut für Drittlandsmärkte. Danach sollen Pflanzenschutzmittel in die EU eingeführt und in europäischen Beizanlagen eingesetzt werden dürfen, wenn das damit behandelte Saatgut ausschließlich für den Export bestimmt ist. Das betreffende Mittel müsste im Zielland zugelassen sein und ausschließlich EU-genehmigte Wirkstoffe enthalten. Ein deutscher Saatgutaufbereiter könnte damit beispielsweise Saatgut für die Ukraine oder Kasachstan mit den dort geforderten Beizmitteln behandeln, ohne diese Arbeiten ins Ausland verlagern zu müssen.
Wichtige Änderung bei der Aussaat von behandeltem Saatgut
Positiv zu bewerten ist auch ein weiterer Vorschlag des Rates zu Art. 49 der Verordnung. Danach soll die von der Kommission vorgesehene Einordnung der Saatgutaussaat als Pflanzenschutzmaßnahme entfallen. Diese Forderung hatten wir in unserer Stellungnahme erhoben. Die eigentliche Pflanzenschutzmaßnahme erfolgt bei der professionellen Saatgutbehandlung. Die spätere Aussaat des bereits behandelten Saatguts stellt demgegenüber keine eigenständige Pflanzenschutzanwendung dar. Eine andere Einschätzung hätte viele Folgeprobleme, etwa bei Lagerung und Transport des Saatguts mit sich gebracht.
Bewertung
Sollten sich die Vorschläge des Rates im Trilog durchsetzen, würde dies den europäischen Binnenmarkt für behandeltes Saatgut deutlich stärken, grenzüberschreitende Saatgutbehandlungen erleichtern und die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Beizstellen verbessern. Aus Sicht der Saatgutwirtschaft gehören diese Änderungen zu den praxisrelevantesten Bestandteilen des Omnibus-X-Pakets. Der BVO hat sich daher mit der Bitte an das BMLEH gewandt, sich im Trilogverfahren dafür einzusetzen, dass diese Vorschläge Eingang in den fertigen Verordnungstext finden.
