BVO News

27.08.2013

Um die einzelnen Betriebe, die an dem branchengetragenen Qualitätssicherungssystem für Z-Saatgut (QSS) teilnehmen, zu unterstützen, wird der Gemeinschaftsfonds Saatgetreide (GFS) in Zukunft jeweils im Januar die Betriebe, deren Audit in diesem Kalenderjahr seine Gültigkeit verliert (letztes Anlagenaudit liegt drei Jahre oder länger zurück), darüber informieren. Desweiteren wird der GFS diese Betriebe, sofern keine Meldung über ein bestandenes Audit vorliegt, in der zweiten Jahreshälfte an das ausstehende Audit erinnern. Eine entsprechende Erinnerung ist den QSS-Teilnehmern zugegangen. Um die QSS-Anforderungen weiterhin zu erfüllen, müssen diese Betriebe Ihre Prozessqualität durch ein Anlagenaudit nachweisen.

Weitere Einzelheiten zu den QSS-Folgeaudits (erfordert Login)

08.08.2013

Vor dem 14.06.2011 war das Inverkehrbringen von Saatgut ausschließlich saatgutrechtlich geregelt, und zwar im Saatgutverkehrsgesetz (SaatG) und der Saatgutverordnung (SaatgutV). Seit dem 14.06.2011 gelten durch die EU-Verordnung 1107/2009 darüber hinaus auch pflanzenschutzrechtliche Regeln, soweit gebeiztes Saatgut in Verkehr gebracht wird. Seither muss gebeiztes Saatgut also sowohl nach saatgutrechtlichen Vorschriften als auch nach pflanzenschutzrechtlichen Vorschriften gekennzeichnet werden. Dementsprechend ist gebeiztes Saatgut mit zwei Etiketten, nämlich einem Saatgutetikett und einem Beizetikett zu kennzeichnen.

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem beigefügten Merkblatt zur Kennzeichnung von gebeiztem Saatgut.

Merkblatt Kennzeichnung von gebeiztem Saatgut (erfordert Login)

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