Der Bundesrat stimmte am 23. Mai 2025 einer Änderung der Saatgutverordnung zu. Inhaltlich ging es darum, die „Nulltoleranz“-Regelung bezüglich des Jakobs-Kreuzkrautes bei der Saatgutvermehrung von Gräsern, Leguminosen und sonstigen Futterpflanzen etwas zu lockern. Die bislang geltende Verpflichtung, die hochgiftige Pflanze „unverzüglich zu entfernen und zu vernichten“, wurde aus der Saatgutverordnung gestrichen.
Das BVO-Info Ausgabe Juni 2025 mit folgenden Themen ist erschienen:
- Änderung Saatgutverordnung
- Frage aus der Mitgliedschaft zur Gewährleistung für mangelhaftes Saatgut
- Frage aus der Mitgliedschaft zur Anerkennung von Sorten ohne Sortenschutz
Im Jahr 2008 trat in Süddeutschland erstmalig das Syndrome Basses Richesses (SBR) an Zuckerrüben auf. Seitdem hat sich die Situation verschärft. Ursache dafür ist die enorme Anpassungsfähigkeit der Schilf-Glasflügelzikade, diese überträgt als Schaderreger (Vektor) zwei bakterielle Krankheiten auf die Zuckerrübe. Dazu zählt auch das SBR-Krankheitsbild. Kennzeichnend hierfür sind die verformten und kleinen, weichen Rübenkörper, welche nur sehr niedrige Zuckergehalte aufweisen.