Mit einem vorliegenden Referentenentwurf zur Anpassung des Pflanzenschutzgesetzes an unionsrechtliche Vorgaben werden berufliche Verwender von Pflanzenschutzmitteln verpflichtet, ihre Pflanzenschutzmittelanwendungen ab dem 1. Januar 2026 elektronisch in einem maschinenlesbaren Format zu dokumentieren. Das derzeit gültige Pflanzenschutzgesetz erlaubt noch eine wahlweise schriftliche oder elektronische Dokumentation – das wird nun durch die Gesetzesänderung aufgehoben. Zudem soll künftig der uneingeschränkte Zugang zu Anwendungsdaten nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) ermöglicht werden.
Das BVO-Info Ausgabe Juli 2025 mit folgenden Themen ist erschienen:
- Vergleich Gebührenordnungen Anerkennungsverfahren Bundesländer
- Explosionsschutz in der Saatgutproduktion
- Nachbauregelung im Ökolandbau
Der Bundesrat stimmte am 23. Mai 2025 einer Änderung der Saatgutverordnung zu. Inhaltlich ging es darum, die „Nulltoleranz“-Regelung bezüglich des Jakobs-Kreuzkrautes bei der Saatgutvermehrung von Gräsern, Leguminosen und sonstigen Futterpflanzen etwas zu lockern. Die bislang geltende Verpflichtung, die hochgiftige Pflanze „unverzüglich zu entfernen und zu vernichten“, wurde aus der Saatgutverordnung gestrichen.