Parlament lehnt EU-Saatgutverordnung ab

16.03.2015
Pressedienst Direktion Medien; Referenz-Nr.: 20140307IPR38202

Der Gesetzesvorschlag der Europäischen Kommission, mit dem der Einsatz von Saatgut einheitlich geregelt werden sollte, wurde von einer großen Mehrheit der Abgeordneten am 10. März 2015 abgelehnt. Viele Parlamentarier sind besorgt, dass das geplante Gesetz die Kommission in diesem Bereich mit unverhältnismäßigen Befugnissen ausstatten könnte und die EU-Mitgliedstaaten kaum Spielraum hätten, die neuen Regeln nach ihren Bedürfnissen in nationales Recht umzusetzen.

Nachdem die Kommission sich geweigert hatte, ihren Vorschlag zurückzuziehen und einen verbesserten Entwurf vorzulegen, hat das Parlament die erste Lesung abgeschlossen. Der Vorschlag der Kommission wurde mit 650 Stimmen abgelehnt, bei 15 Gegenstimmen, ohne Enthaltungen. „Die heutige Abstimmung zeigt, wie tief die Unzufriedenheit des Parlaments über den Kommissionsvorschlag sitzt, der die Kernziele wie zum Beispiel die Vereinfachung der Vorschriften oder die Förderung von Innovation verfehlt hat. Viele Abgeordnete sind besorgt darüber, dass hier 12 Richtlinien in eine einzige unmittelbar geltende Verordnung gegossen werden sollen, ohne Spielraum für die Mitgliedstaaten, die neuen Regeln an ihre eigenen Bedürfnisse anzupassen“, sagte der Vorsitzende des Landwirtschaftsausschusses Paolo de Castro. „Das Parlament ist gleichberechtigter Mitgesetzgeber, gemeinsam mit dem Rat. Wir Abgeordneten müssen unserer Verantwortung gerecht werden, auch bei diesem Gesetzentwurf, der von wesentlicher Bedeutung für viele Erzeugerorganisationen, Unternehmen und Bürger ist. Die hohe Anzahl von 'delegierten Rechtsakten' würde der Kommission unverhältnismäßig weitreichende Befugnisse in bestimmten Bereichen verleihen, die so sensibel sind, dass sie bereits in den Rechtsvorschriften klar definiert werden sollten“, sagte der Berichterstatter Sergio Paolo Francesco Silvestris. „Wir bedauern deshalb, dass die Kommission sich weigert, diesen umstrittenen Vorschlag zurückzuziehen und einen besseren vorzulegen. Es ist klar, dass die Vorschriften neu gefasst werden müssen, um die verschiedenen Verhältnisse in den Mitgliedstaaten besser zu berücksichtigen und wirkliche Verbesserungen für alle Erzeuger, Verbraucher und die Umwelt einzuführen. Wir hoffen, die die Mitgliedstaaten werden sich dem Parlament anschließen und diesen mangelhaften Vorschlag ebenfalls ablehnen“, fügte De Castro hinzu.

Die nächsten Schritte:

Da die Kommission den Vorschlag nach der Ablehnung des Parlaments nicht zurücknehmen will, haben die Abgeordneten die erste Lesung abgeschlossen und ihre Position an den Rat gesendet. Wenn der Rat die Ablehnung des Parlaments unterstützt, ist das Gesetzgebungsverfahren beendet. Der Rat kann aber auch den Kommissionsvorschlag abändern. Dann könnte das Parlament die Änderungen des Rates in zweiter Lesung ablehnen und den Gesetzentwurf endgültig ablehnen, oder Verhandlungen mit dem Rat beginnen, um sich auf einen gemeinsamen Text zu einigen.