Bericht zu ökologischen Vorrangflächen veröffentlicht

03.04.2017
Europäische Kommission

In einem am 29. März veröffentlichten Bericht, der auf die Jahre 2015 und 2016 ausgerichtet ist, bewertet die Europäische Kommission die bei der Umsetzung der ökologische Vorrangflächen (ÖVF)-Verpflichtung erzielten Fortschritte. Hierin werden verschiedene Aspekte der 2016 im Rahmen des REFIT-Programms der Kommission durchgeführten Überprüfung der Ökologisierung nach einem Jahr der Anwendung vertieft und aktualisiert. Gegenstand dieser Überprüfung waren die Auswirkungen der Ökologisierung auf das Produktionspotential und die Wettbewerbsgleichheit sowie verschiedene Optionen für Vereinfachungen.

Ziel ist es, die maßgeblichen Bestimmungen zu straffen und zu präzisieren und gleichzeitig ihren Umwelteffekt zu steigern. Sie sollten spätestens 2018 Geltung erlangen. Der vorliegende Bericht wird zu der weitergehenden Beurteilung der Ökologisierung unter Mitberücksichtigung des Umweltnutzens von ÖVF beitragen, die Ende 2017 oder Anfang 2018 abgeschlossen sein soll. Ferner wird er in den Bericht zur Beaufsichtigung und Beurteilung der GAP einfließen, der 2018 ansteht.

Hintergrund:

Mit der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) von 2013 wurde eine ökologisch ausgerichtete Direktzahlungsregelung („Ökologisierung“) eingeführt. Ihr Ziel besteht darin, durch Zahlungen für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Methoden zu einer weiteren Verbesserung der nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen in der Landwirtschaft zu gelangen. Neben Anbaudiversifizierung und der Erhaltung von Dauergrünland wird im Rahmen der Ökologisierung von den Betriebsinhabern verlangt, 5 % ihres Ackerlands für ÖVF zu reservieren.